Verboten: zu zweit auf dem E-Scooter fahren. © Jens Hartmann
Lesen Sie, was Radler, Fußgänger und E-Scooter-Fahrer laut Bußgeldkatalog bei Vergehen zahlen müssen. Das Bußgeld steigt, wenn andere Verkehrsteilnehmer dabei gefährdet werden oder ein Unfall passiert.
Fahrradfahrer:
– Radweg in falscher Richtung befahren: 20 bis 35 Euro
– Vorschriftswidrig Gehweg benutzt: 55 bis 100 Euro
– Benutzen von Mobiltelefon ohne Freisprecheinrichtung: 55 Euro
– Freihändig fahren: 5 Euro
– Missachtung des Rotlichts an der Ampel: 60 bis 120 Euro, ein Punkt; Die Ampel war bereits länger als eine Sekunde rot: 100 bis 180, ein Punkt
– Fußgängern am Fußgängerüberweg das Überqueren nicht ermöglicht: 40 Euro
– Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze: 500 Euro, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot
Fußgänger:
– Missachtung einer roten Ampel: 5 Euro
– Verbotswidriges Betreten oder Überqueren der Straße: 5 Euro
E-Scooter-Fahrer:
– Fahren auf einer nicht zulässigen Verkehrsfläche, etwa auf Gehwegen (erlaubt sind Radwege, wenn nicht vorhanden: Fahrbahn): 15 bis 30 Euro
– Zu zweit fahren: 10 Euro
– Verstoß gegen 0,5-Promille-Grenze im Straßenverkehr: 500 €, zwei Punkte, ein Monat FahrverbotNINA BAUTZ