Das sind die Strafen

von Redaktion

Die Bußgelder für Radler, Fußgänger und E-Scooter-Fahrer

Verboten: zu zweit auf dem E-Scooter fahren. © Jens Hartmann

Lesen Sie, was Radler, Fußgänger und E-Scooter-Fahrer laut Bußgeldkatalog bei Vergehen zahlen müssen. Das Bußgeld steigt, wenn andere Verkehrsteilnehmer dabei gefährdet werden oder ein Unfall passiert.

Fahrradfahrer:

– Radweg in falscher Richtung befahren: 20 bis 35 Euro

– Vorschriftswidrig Gehweg benutzt: 55 bis 100 Euro

– Benutzen von Mobiltelefon ohne Freisprecheinrichtung: 55 Euro

– Freihändig fahren: 5 Euro

– Missachtung des Rotlichts an der Ampel: 60 bis 120 Euro, ein Punkt; Die Ampel war bereits länger als eine Sekunde rot: 100 bis 180, ein Punkt

– Fußgängern am Fußgängerüberweg das Überqueren nicht ermöglicht: 40 Euro

– Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze: 500 Euro, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot

Fußgänger:

– Missachtung einer roten Ampel: 5 Euro

– Verbotswidriges Betreten oder Überqueren der Straße: 5 Euro

E-Scooter-Fahrer:

– Fahren auf einer nicht zulässigen Verkehrsfläche, etwa auf Gehwegen (erlaubt sind Radwege, wenn nicht vorhanden: Fahrbahn): 15 bis 30 Euro

– Zu zweit fahren: 10 Euro

– Verstoß gegen 0,5-Promille-Grenze im Straßenverkehr: 500 €, zwei Punkte, ein Monat FahrverbotNINA BAUTZ

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