Kann sie den Text? Eine Frau in Tracht singt die Bayernhymne. Bei Abschlussfeiern von Schulen wird das ab dem Schuljahr 2026/27 Pflicht. © Stefan Puchner/pa
München – „Gott mit Dir, Du Land der Bayern“ – so wird es künftig alljährlich bei den Abschlussfeiern der weiterführenden Schulen in Bayern erschallen. Die Bayernhymne wird zur Pflicht. Nur Grundschulen sind davon ausgenommen. Das Lied der Bayern soll ab dem kommenden Schuljahr 2026/27 mit einer weiteren Hymne – Europa- oder Nationalhymne – gespielt und gesungen werden.
Das bayerische Kultusministerium hat dazu jetzt ein Kultusministerielles Schreiben (KMS) erlassen, das unserer Zeitung vorliegt. Die darin enthaltenen Ausführungsbestimmungen sind detailliert und finden, das lässt sich jetzt schon feststellen, nicht überall Anklang.
Die Hymnenpflicht an den Schulen ist eine Idee der CSU, insbesondere von Ministerpräsident Markus Söder. Anders als von ihm gefordert, kommt die Pflicht jetzt aber nicht schon zum Ende dieses Schuljahres, sondern erst ein Jahr später. Im KMS heißt es wörtlich: „Ab dem Schuljahr 2026/2027 müssen bei festlichen Schulveranstaltungen zur Verleihung von Abschlusszeugnissen immer die Bayernhymne und mindestens eine weitere Hymne (deutsche Nationalhymne und/oder Europahymne) in würdig-feierlicher Weise in den Festakt integriert werden.“
Allerdings hat Kultusministerin Anna Stolz (FW), die von der CSU-Initiative während der Januar-Klausur überrascht worden war, einige Einschränkungen verfügt: Inbrünstig singen zum Beispiel müssen die Schüler und Schülerinnen die Hymne nicht. Die Umsetzung liege im Ermessen der Schule, heißt es. „Eine Mitsingpflicht besteht nicht.“ Die Hymnen könnten auch vom Band kommen. Durch das Aushändigen von Textblättern soll jedoch sichergestellt werden, dass die Schüler mitsingen können. Am Schluss folgt noch ein Hinweis auf Paragraph 90a des Strafgesetzbuches, der die Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole unter Strafe stellt. „Verstörend“ findet die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft diese Erwähnung. „Offensichtlich befürchtet das Ministerium, dass die staatlich verordnete Singstunde nicht von allen so bierernst genommen wird“, meint GEW-Vizevorsitzender Markus Weinberger.
„Diesen Hinweis hätten sie sich sparen können“, sagt auch Kerstin Haferkorn, Leiterin der Realschule in Prien (Kreis Rosenheim). Sie erinnert sich noch an ihre Zeit an der Realschule Fürstenfeldbruck, wo die Hymne seit eh und je abgespielt worden sei. „Das ist dort eine gewachsene Tradition und eigentlich ganz schön.“ An ihrer Schule gab es bisher keine Hymnen bei Abschlussfeiern der 10. Klassen. Wie sie den Erlass umsetzen wird, weiß die Schulleiterin bisher nicht. „Vielleicht eine Hymne am Anfang und eine am Schluss? Zwei hintereinander ist ja auch komisch.“ Sie werde mit den Musiklehrern reden, ob eine Schülerband die Hymnen einüben könne. Verordnen will sie das jedoch nicht.
Eher spöttisch sieht der Bund Bairische Sprache die Hymnenpflicht. „Es handelt sich um ein södertypisches Beispiel substanzloser Symbolpolitik“, sagt Vorsitzender Niklas Hilber, selbst Lehrer in Garmisch-Partenkirchen. Er bemängelt: „Unter den meisten Schülern, aber leider auch sehr vielen Lehrkräften, fehlt es am Fundament, was die Kenntnisse in Sachen Landesgeschichte, Staatstradition und regionaltypische Kultur betrifft.“ Das Ministerium müsse die bayerische Landesgeschichte in den Lehrplänen deutlich stärken und natürlich auch die regionale Sprache – nicht primär die Dialekte, sondern die „süddeutsche Hochsprache“ – zum „fächerübergreifenden Unterrichtsprinzip“ werden. „Dann kann man zur Abrundung über Ritualhandlungen reden.“
Das Ministerium regt ein „Festival der Ideen“ an. Es will kreative Umsetzungen zum Thema „Hymne“ sammeln und „als Inspirationsquelle“ allen Schulen zur Verfügung stellen. Die besten Ideen erhalten eine Auszeichnung.DIRK WALTER