Ein Provisorium? Die Falkenstraße in Eichenau (Kreis Fürstenfeldbruck) soll ausgebaut werden. © H. Kürzl
München – Die Freien Wähler haben ein neues Thema entdeckt – den Kampf gegen die „Strebs“. Das Kürzel steht für Straßenerschließungsbeitrags-Satzung. Vor acht Jahren hatte die Partei von Hubert Aiwanger mit einem ähnlichen Thema gepunktet – dem Kampf gegen die Strabs, also teils happige Beiträge, die Anlieger für den Ausbau von Ortsstraßen zahlen mussten. Die Strabs sind inzwischen abgeschafft. Die Strebs nicht. Möglicherweise noch nicht.
Auf ihrem Parteitag am Samstag in Bad Aibling sollen die FW-Delegierten eine Resolution gegen die Strebs beschließen. Dieses Thema „muss jetzt endlich abgeräumt werden, damit wir Rechtssicherheit für Bürger und Bürgermeister bekommen“, sagte FW-Chef Aiwanger. Für über 25 Jahre alte Straßen dürfe es keine Ersterschließungsbeiträge mehr geben.
Nach geltendem Recht können bis zu 90 Prozent der Kosten auf die Bürger umgelegt werden. Der Ärger kochte zuletzt in einigen Kommunen hoch. In Eichenau (Kreis Fürstenfeldbruck) etwa sollen Anlieger für die sogenannte Erschließung einer über 50 Jahre alten Straße, das heißt den Ausbau mit Bürgersteig, Laternen und Kanalisation, Beträge zwischen 8000 und 51.000 Euro zahlen. Ähnlich in Weilheim: Dort steht die Ersterschließung einer Straße im Raum, Anlieger fürchten Kosten im fünfstelligen Bereich. In Altenstadt bei Schongau klagten Anwohner vor dem Verwaltungsgericht München, weil sie für die Ersterschließung je nach Grundstücksgröße bis zu 30.000 Euro zahlen sollten. Und in Freising könnten Anwohner von nicht weniger als 75 Straßen für die Ersterschließung zur Kasse gebeten werden. Das ergab eine Aufstellung der Stadt, die aber noch nicht veröffentlicht ist. Die Freien Wähler in Freising haben aber schon Alarm geschlagen. „Rote Karte gegen die Strebs“, hieß es auf Protestplakaten.
Anders als bei den Strabs geht es den FW nicht um die komplette Abschaffung der kommunalen Gebühren – sondern nur um Beträge, die für die Ersterschließung von über 25 Jahre alten Straßen verlangt werden. Im Weg steht dabei allerdings ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom November 2023, das die Erschließungsbeiträge auch für sehr alte Straßen für zulässig erklärt hat. Geklagt hatte eine Grundstückseigentümerin, die an einer Straße aus den 1970er-Jahren „mit Asphaltdecke ohne Randeinfassung und Straßenentwässerung“ wohnt. Das Gericht wies die Klage ab, weil es sich bei der Straße um ein „Provisorium“ handele. Die Ersterschließung mit Gebühren für die Bürger sei zulässig.
Nur: Wann ist eine Straße „nur“ ein Provisorium? Darüber gehen die Meinungen selbst bei den Experten auseinander. Vor 50 Jahren seien Straßen nach anderen Standards hergestellt worden, sodass man sie heute nicht als Provisorien bezeichnen dürfe, argumentieren die Freien Wähler. Die „Ersterschließung alter Straßen darf nicht auf die Bürger abgewälzt werden“, heißt es im Entwurf der Resolution, der unserer Zeitung vorliegt und am Samstag wohl verabschiedet wird. Darin wird den Kommunen, die jetzt die teils happigen Beiträge verlangen, eine „kreative Rechtsauffassung“ bescheinigt. Weiter heißt es: „Wir halten dieses Gesetzesverständnis für falsch! Nach der Gewaltenteilung sind wir aber an die Interpretation durch die Gerichte gebunden.“ Deshalb müsse man im Kommunalabgabengesetz „nachsteuern“.
Womöglich geht es bei den „Strebs“ ähnlich zu wie 2017/18 bei den „Strabs“. Anfangs waren die FW für ihre Kampagne dagegen belächelt worden. Am Ende konnten sie sich aber durchsetzen.DW/DPA