Wolbergs muss ins Gefängnis

von Redaktion

Regensburger Ex-OB zu 28 Monaten Haft verurteilt – Verteidiger kündigt Revision an

Äußerlich gefasst: Der Regensburger Ex-OB Joachim Wolbergs. © Wunderlich/dpa

Regensburg – Joachim Wolbergs braucht erst mal eine Zigarette. Äußerlich regungslos hat der ehemalige Oberbürgermeister von Regensburg kurz zuvor im Landgericht München I das über ihn gefällte Urteil zur Kenntnis genommen: zwei Jahre und zwei Monate Haft. Die Richter sprechen ihn der Vorteilsnahme in neun Fällen schuldig. Zehn Jahre nach Bekanntwerden der Ermittlungen gegen Wolbergs findet damit ein weiteres Kapitel in dem Justizfall einen Schlusspunkt. Vorläufig. Denn die Verteidigung kündigt Revision an.

Wolbergs hatte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe stets zurückgewiesen. Die Kammer könne nicht verhindern, dass er das Urteil als ungerecht empfinden werde, sagte Vorsitzender Richter Stephan Necknig. Er legte dem 55-Jährigen aber nahe, das Ergebnis eines rechtsstaatlichen Prozesses zu akzeptieren und die Konsequenzen für sein Handeln zu tragen. Letztlich habe Wolbergs „in besonderem Maße das Vertrauen der Bevölkerung in die Redlichkeit der Verwaltung beschädigt“.

In dem Verfahren ging es um Parteispenden im Kommunalwahlkampf 2014. Nach Überzeugung der Richter war Wolbergs klar, dass zahlreiche Einzelspenden in Höhe von jeweils knapp 10.000 Euro aus dem Umfeld eines Bauträgers stammten und dieser sich damit sein Wohlwollen als OB erkaufen wollte. Puren Altruismus sahen die Richter bei dem Unternehmer nicht als Motivation, zumal dieser der SPD nicht einmal nahe gestanden habe. Parteispenden unterhalb von 10.000 Euro müssen nicht veröffentlicht werden.

Insgesamt flossen über mehrere Jahre 475.000 Euro aus dem Umfeld des 2023 rechtskräftig verurteilten Immobilienunternehmers auf das Konto des damaligen SPD-Ortsvereins des Kommunalpolitikers. Neben den Spenden ging es um Renovierungsleistungen, die Wolbergs bei dem Bauträger in Anspruch nahm, ohne dafür zu bezahlen. Die Richter stützten sich unter anderem auf mehrere Zeugen. Zudem hatte Wolbergs angegeben, den Unternehmer um Spenden für den Wahlkampf gebeten zu haben. Dieser habe Spenden zugesagt und deutlich gemacht, unterhalb der Veröffentlichungsgrenze bleiben zu wollen. Wolbergs hatte angegeben, nicht von der Intention des Bauträgers und dessen Spendensystem gewusst zu haben. Zu den Renovierungsarbeiten sagte Wolbergs, ebenfalls nicht gewusst zu haben, dass die Arbeiten umfangreicher ausgefallen waren als vereinbart.

Der Bauträger war aus gesundheitlichen Gründen nicht als Zeuge erschienen – was Wolbergs‘ Verteidiger Peter Witting in dem Verfahren scharf kritisiert hatte. Richter Necknig betonte aber, das Geständnis des Unternehmers aus dem Jahr 2023 sei ins Verfahren eingeflossen.

Nach der Urteilsverkündung wurde Wolbergs von Unterstützern in Empfang genommen. Den Medien gegenüber wollte er sich nicht äußern. Sein Verteidiger kündigte jedoch an, dieses Urteil „zu Fall bringen“ zu wollen. Es gebe zahlreiche Kritikpunkte, etwa, dass die Strafkammer mit einer Richterin besetzt war, die bereits an dem Verfahren gegen den Bauträger beteiligt war. Hier sah er Befangenheit.DPA

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