Versicherer warnt vor Microcars

von Redaktion

Mini-Flitzer in Bayern immer beliebter – doch sicher sind sie nicht

Unfall bei Weilheim Anfang März: Ein gekipptes Microcar wird von der Feuerwehr umgedreht. © FFW Weilheim

Bei Jugendlichen der Hit: Microcars dürfen schon ab 15 Jahren gefahren werden. © Imago

München – Anfang März bei Weilheim: Ein 17-Jähriger ist mit seinem Microcar unterwegs. Er will links abbiegen, schneidet die Kurve, fährt kurzzeitig auf zwei Rädern, kippt um und bleibt auf dem Dach liegen. Obwohl das kleine Auto nur zwei Sitze hat, sitzen vier Jugendliche drin, zwei im Mini-Kofferraum. Sie alle werden laut Polizei „wie durch ein Wunder“ kaum verletzt. Am Microcar entsteht ein Totalschaden in Höhe von 15.000 Euro.

Der Unfall zeigt beispielhaft die Gefahren von Microcars auf. Sie sind nicht besonders stabil in der Kurve – und bei einem Crash bleibt nicht viel vom Auto übrig. Trotzdem erfreuen sich die kleinen Flitzer zunehmender Beliebtheit. Sie sehen lustig aus, sind schon ab 10.000 Euro zu haben, und vor allem: Schon 15-Jährige dürfen sie fahren. Doch je mehr junge – und auch ältere – Menschen in den Flitzern unterwegs sind, desto lauter werden Stimmen, die auf die hohen Sicherheitsrisiken hinweisen. So warnt jetzt Axa, eines der führenden Versicherungsunternehmen Deutschlands: „Die Gefahr schwerer Verletzungen ist bei gleicher Geschwindigkeit höher als bei einem normalen Auto.“

Ernüchternde Ergebnisse beim ADAC-Fahrtest

Microcars oder Mopedautos sind Leichtkraftfahrzeuge, die mit dem Führerschein AM gefahren werden dürfen. Sie sind maximal 45 Stundenkilometer schnell und brauchen lediglich ein Versicherungskennzeichen. Sie haben vier Räder, ein oder zwei Sitzplätze, und immer mehr Jugendliche wollen sie haben, um auf dem Land mobil zu sein. Aber: „Leichtmobile unterliegen beim Thema Crashsicherheit keinen gesetzlichen Sicherheitsanforderungen,wie sie für Pkw gelten“, teilt der ADAC mit. Die Ergebnisse von Fahrtests seien ernüchternd: Die Fahrstabilität habe beim Ausweichtest „erheblich zu wünschen“ übrig gelassen. Die meisten Modelle haben keinen Airbag, kein ABS, nur in Ausnahmefällen gibt es die gegen Aufpreis. „Microcars bieten deutlich weniger Schutz als ein normales Auto, es fehlt die Knautschzone“, warnt auch der Konzern Axa.

Wie gravierend die Sicherheitsmängel sind, zeigt die Tatsache, dass kaum ein Versicherer eine Vollkaskoversicherung für Microcars anbietet – auch Axa nicht, obwohl die Nachfrage den Angaben zufolge hoch wäre. „Kommt es zu einem Schaden, handelt es sich häufig schon allein wegen der Bauweise um einen Totalschaden“, warnt der Versicherungskonzern. Die Police müsste so hoch sein, dass sie realistisch niemand abschließen würde.

Zahlen, wie viele Microcars in Deutschland zugelassen sind, gibt es nicht. Recherchen unserer Zeitung zeigen aber, dass die Nachfrage nach dem AM-Führerschein in Fahrschulen und auch bei Autohändlern nach den Microcars stark zunimmt. Lieferzeiten in Autohäusern betragen teilweise etwa ein Jahr. Die Unfallstatistiken sind bisher nicht auffällig, aber einen Trend gibt es sehr wohl: Im nördlichen Oberbayern sind im vergangenen Jahr 34 Unfälle mit Microcars passiert. Fünf Jahre zuvor waren es 14, das geht aus der Statistik des Polizeipräsidiums hervor. Für das südliche Oberbayern erfasst die Polizei die Unfälle nicht, ein Sprecher geht davon aus, dass die Zahlen zunehmen, wenn mehr Microcars unterwegs sind. Unfälle innerorts dürften aufgrund der geringen Geschwindigkeit eher glimpflich ausfallen – auf der Landstraße sei aber mit schwerwiegenden Folgen zu rechnen. Davor warnt auch der ADAC: In der Dunkelheit und außerorts falle es anderen Verkehrsteilnehmern schwer, den großen Unterschied zwischen der eigenen Geschwindigkeit und der des maximal 45 km/h schnellen Leichtfahrzeugs richtig einzuschätzen.

Der Automobilclub fordert den Gesetzgeber auf, Mindestsicherheitsanforderungen auch für Microcars vorzuschreiben, um die Hersteller zum Einsatz von verbesserter Sicherheitstechnik zu bewegen. Doch aus dem Bundesverkehrsministerium heißt es, dass die Leichtkraftfahrzeuge der Fahrzeugklasse L6e-BP in Deutschland keine Zulassung benötigen. Geregelt sei das in der europäischen Typengenehmigungsverordnung – weitere nationale Anforderungen seien nicht möglich.CARINA ZIMNIOK

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