Straßburg – Das Europäische Parlament blockiert bis auf Weiteres Betrugsermittlungen gegen die CSU-Vizevorsitzende und Europaabgeordnete Angelika Niebler. In einer geheimen Abstimmung votierte in Straßburg eine knappe Mehrheit der Abgeordneten dafür, einen Antrag der Europäischen Staatsanwaltschaft auf Aufhebung der Immunität Nieblers abzulehnen. 309 Abgeordnete sprachen sich für die Ablehnung des Antrags aus, 283 dagegen, 53 enthielten sich.
Die Parlamentarier folgten damit der Empfehlung des Rechtsausschusses. Dieser hatte gemutmaßt, dass die Hauptbelastungszeugin in dem Fall aus politischer Motivation heraus Hinweise an die Staatsanwaltschaft gegeben haben könnte. Bei der Zeugin handelt es sich um eine frühere Mitarbeiterin Nieblers.
Brisant ist der Fall, da für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens eigentlich nicht der allgemeine Leumund eines Zeugen maßgeblich ist, sondern ob hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für einen Anfangsverdacht vorliegen. Dies ist nach Auffassung der Staatsanwaltschaft gegeben.
Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) wollte eigentlich nach den Hinweisen der früheren Mitarbeiterin Nieblers untersuchen, ob die 63-Jährige vorschriftswidrig die Erstattung von Reisekosten für Reisen nach Straßburg und Brüssel beantragt hat. Zudem steht nach einem Bericht zu der Abstimmung die Frage im Raum, ob Niebler Assistenten zeitweise Tätigkeiten ausüben ließ, die nicht in Zusammenhang mit der Ausübung ihrer parlamentarischen Tätigkeit standen. In einem konkreten Fall gibt es nach dem Dokument sogar den Verdacht, dass eine von Niebler mit EU-Geld bezahlte Assistentin ausschließlich für einen Parteifreund und Ex-Abgeordneten tätig war.
Niebler bezeichnet die Vorwürfe als unzutreffend. Zu konkreten Fragen wollte sie sich bis zuletzt aber nicht öffentlich äußern. Sie kündigte über eine Kanzlei an, sich rechtliche Schritte gegen Medienberichterstattung vorzubehalten. Grundsätzlich gilt die Unschuldsvermutung. Die Politikerin aus dem Kreis Ebersberg ist seit 1999 Mitglied des Europäischen Parlaments und Co-Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe dort.
Das Vorgehen des Rechtsausschusses in dem Fall ist unter anderem deswegen umstritten, weil die Mitglieder nicht die Möglichkeiten nutzten, bei der Staatsanwaltschaft zusätzliche Informationen einzuholen. Stattdessen hörten sie lediglich Niebler zu dem Fall an.
Das Gremium, in dem Niebler selbst stellvertretendes Mitglied ist, stimmte dann am 5. Mai mit großer Mehrheit einem Bericht zu, der eine Ablehnung des Antrags der Staatsanwaltschaft auf Aufhebung der parlamentarischen Immunität Nieblers empfahl. Begründet wurde die Entscheidung vor allem mit dem Verdacht, die Hinweise könnten von einer früheren Mitarbeiterin „mit einem direkten politischen Motiv“ eingereicht worden sein.
Bei der Zeugin handelt es sich nach Informationen der dpa um eine frühere Mitarbeiterin, die 2024 bei der Europawahl angetreten war, aber wegen ihres Landeslistenplatzes nicht ins Parlament kam. Von Unterstützern Nieblers wurde kolportiert, dass sich die frühere Mitarbeiterin vermutlich nur deswegen bei der Staatsanwaltschaft gemeldet habe, weil sie darauf hoffte, dass Niebler unter öffentlichem Druck durch ein Ermittlungsverfahren ihr Mandat aufgeben könnte. In diesem Fall würde sie möglicherweise die Chance bekommen, als Nachrückerin ins Parlament zu kommen.
Der Grünen-Abgeordnete Daniel Freund bezeichnete das Abstimmungsergebnis als schlecht für die Glaubwürdigkeit des Parlaments. „Das ist ein fatales Signal.“ Die EUStA könnte den Fall nun vor den Europäischen Gerichtshof bringen. Für die Behörde geht es auch um ihre Glaubwürdigkeit, da es ihr Auftrag ist, alle Hinweise auf mögliche Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU zu prüfen.DPA