Christiana Bukalo wurde in München geboren, dennoch ist sie staatenlos. © Martin Hangen
München – Christiana Bukalo steht am Flughafen in Marrakesch und fühlt sich wie eine Schwerverbrecherin. Es soll ihr erster Urlaub mit dem ersten eigenen Gehalt werden. Doch ihr wird die Einreise verweigert, sie wird vom Sicherheitspersonal abgeführt und muss mehr als 20 Stunden am Flughafen ausharren, bevor es einen Rückflug gibt. „Das hat mir den Boden unter den Füßen weggezogen“, sagt die 32-Jährige sechs Jahre später. Die Münchnerin ist staatenlos.
Zwar hatte sie vor ihrer Reise extra die Botschaft und die Ausländerbehörde kontaktiert – jedoch vergebens. Denn die Botschaft habe nicht gewusst, was Staatenlosigkeit ist, und die Ausländerbehörde habe ihre Anfrage ignoriert. In ihrem Ersatzpass steht „all countries“ (alle Länder). Doch sie hätte wohl ein besonderes Visum beantragen müssen, das wusste sie nicht. „Es ist eine Sache, staatenlos zu sein, aber eine andere, nicht die Informationen zu bekommen, wie man damit lebt.“
Bukalo wurde 1994 in München geboren. Eine Geburtsurkunde hat sie nicht, sie wurde lediglich registriert. Ein paar Jahre zuvor flüchteten ihre Eltern aus Westafrika. Zum Zeitpunkt von Bukalos Geburt waren ihre Identitätsnachweise unzureichend. „Ich habe die Staatenlosigkeit von meinen Eltern geerbt“, erklärt Bukalo. Wer in Deutschland geboren wird, bekommt nicht automatisch die Staatsangehörigkeit.
„Alles, wozu man eine Geburtsurkunde braucht, kann ich nicht machen.“ Wer staatenlos ist, hat keinen Personalausweis, darf nicht heiraten, nicht wählen – die Liste ist lang. Immatrikulation an einer staatlichen Universität? Das klappte bei Bukalo nicht. Doch sie wollte studieren, BWL mit Schwerpunkt Medien und Kommunikation. Für sie kam nur eine private Universität infrage. Dafür musste sie einen Kredit aufnehmen. Und zu irre, um wahr zu sein: „Kredit aufnehmen funktioniert“, sagt sie und schmunzelt. „Es ist teuer, keine Rechte zu haben.“ Allein in Bayern gibt es tausende Menschen mit diesen Problemen (siehe Kasten).
In ihrer Kindheit haben sich ihre Eltern viel Mühe gegeben, dass Bukalo und ihre zwei jüngeren Schwestern nichts von der Staatenlosigkeit mitbekommen. „Aber trotzdem habe ich gespürt, dass etwas nicht stimmt.“ Hin und wieder half sie bei der Übersetzung von Briefen. Bei Staatsangehörigkeit stand: „ungeklärt“. Als Kind hatte sie viele Fragen. „Ich bin zwar hier geboren, soll aber nicht bleiben. Weggehen kann ich aber auch nicht.“ Greifen konnte sie dieses Gefühl nicht.
Erst mit der Abifahrt kam der Schlüsselmoment. Es sollte mit dem Bus nach Spanien gehen. Doch ohne Ausweis war nicht klar, ob sie mitdarf. „Mein Schulleiter hat sich die Mühe gemacht, beim Landratsamt eine Erlaubnis anzufragen.“ Kurz vor der Fahrt trudelte schließlich der ersehnte Brief ein. Dort las sie zum ersten Mal den Begriff „staatenlos“.
Als Christiana Bukalo 28 Jahre alt war, wurde ihre Staatenlosigkeit endlich anerkannt. Mit der Anerkennung haben Betroffene ein Stück weit mehr Sicherheit und mehr Chancen auf einen Aufenthaltstitel. Außerdem gibt es einen Ersatzpass. Bukalos größte Panik: das Dokument zu verlieren. „Dann müsste ich wieder beweisen, warum ich ein Recht auf den Aufenthaltstitel habe“, sagt sie.
Laut einem Sprecher des Innenministeriums können sich anerkannte Staatenlose unter bestimmten Bedingungen einbürgern lassen. Das ist in der Realität jedoch nicht so einfach, wie es auf dem Papier geregelt ist. Um Betroffenen aus der Ohnmacht zu helfen, gründete Bukalo vor fünf Jahren Statefree. Der Verein mit seinen zwölf Teammitgliedern und den knapp 20 Ehrenamtlichen leistet Aufklärungsarbeit und ist in engem Austausch mit Politikern.
Zu ihnen gehört die Bundestagsabgeordnete Filiz Polat (Grüne). „Beim Thema Staatenlosigkeit ist in der letzten Legislatur endlich Bewegung in ein jahrzehntelang übersehenes Problem gekommen“, sagt Polat unserer Zeitung. So habe das Bundesinnenministerium die Einbürgerungsbehörden inzwischen stärker für die besonderen Rechte staatenloser Menschen sensibilisiert, um die Einbürgerungspraxis zu verbessern. „Rechte können nur geschützt werden, wenn Staatenlosigkeit überhaupt anerkannt wird.“ Ein geregeltes Verfahren gibt es dafür aber nicht. Häufig ist es die Aufgabe kommunaler Ausländerbehörden, Staatenlosigkeit festzustellen. Und die seien damit personell und rechtlich oft überfordert und alleingelassen. „Solange die Anerkennung von Staatenlosigkeit vom Wohnort oder von einzelnen Behörden abhängt, bleibt es ein rechtsstaatliches Problem.“
Derzeit entwickelt Statefree einen Prototypen für das erste digitale Feststellungsverfahren in Deutschland. Eine Art Leitfaden im Internet für Betroffene. Denn: „Es kann nicht sein, dass tausende Menschen eine ungeklärte Staatsangehörigkeit haben“, sagt Bukalo. Auch sie will sich eines Tages einbürgern lassen. Doch bis dahin ist es noch ein langer Weg.