Abiturprüfung in einer Turnhalle (Bad Tölz). Störsender wird es nicht geben. © Arndt Pröhl
München – Das bayerische Kultusministerium hat die Forderung nach einer Blockade des Datenverkehrs gegen Betrugsversuche bei Prüfungen mit KI zurückgewiesen. „Der Einsatz von Frequenzstörern, die das Mobilfunksignal, WLAN oder GPS blockieren, ist in Schulen in Deutschland rechtlich unzulässig und strafbar“, teilte eine Sprecherin des Ministeriums mit.
Der Betrieb von derartigen Geräten sei laut Telekommunikationsgesetz nur der Bundesnetzagentur oder speziellen Sicherheitsbehörden vorbehalten. „Störsender führen an Schulen außerdem zu einem Sicherheitsrisiko, da auch das Absenden von Notrufen im Notfall unterbunden wird. Ebenso bergen Störsender für Menschen mit medizinischen Geräten (z. B. Diabetesgeräte, Hörgeräte oder Herzschrittmacher) ein erhebliches Gesundheitsrisiko.“
Der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) hatte vergangene Woche einen offenen Brief an Kultusministerin Anna Stolz (Freie Wähler) geschrieben (wir berichteten). Schummeleien mit neuen technischen Hilfsmitteln, etwa kleinen Sendern im Ohr, hätten zugenommen. „Wir fordern Sie auf, für Bayern einfach umsetzbare, technische Regelungen, beispielsweise zur Blockade des Datenverkehrs, zu finden, die nachhaltig KI-gestützten Unterschleif unterbinden“, hieß es darin etwa.
BLLV-Präsidentin Simone Fleischmann sagte auf Nachfrage, man habe keine Störsender gefordert, sie wolle auch keine Flughafen-Detektoren – aber die bisherigen Hinweise für die Lehrkräfte seien realitätsfern. Deshalb wünsche sie sich, dass das Ministerium andere technische Möglichkeiten prüfe. Was genau sie sich dabei vorstellen könnte, präzisierte sie allerdings nicht.MM/DPA