Millionengrab für Zugbetreiber?

von Redaktion

Deutschlandticket: Bayerische Regiobahn klagt wegen Verlusten gegen Freistaat

Die weiß-blauen Züge der Bayerischen Regiobahn sind auch am Tegernsee unterwegs. Mit dem Deutschlandticket (Preisentwicklung siehe Grafik) darf man einsteigen. © BRB

München – Für viele Fahrgäste ist das Deutschlandticket ein guter Deal: 63 Euro im Monat, dafür so viel man möchte mit dem Nahverkehr hin- und herfahren, und das in der gesamten Republik. Für Verkehrsunternehmen muss die Vereinbarung dagegen längst nicht in allen Fällen ein lohnendes Geschäft sein – abzulesen daran, dass in Bayern erstmals ein Unternehmen gegen die Abrechnung des Tickets klagt: Die Bayerische Regiobahn (BRB) mit Sitz in Holzkirchen verlangt vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Nachbesserungen von der Staatsregierung.

Die BRB und ihr Schwesterunternehmen, die Bayerische Oberlandbahn, bedienen weite Teile des Zugnetzes im Süden von München, außerdem bis nach Augsburg und Eichstätt. Auf den Strecken sind reichlich Fahrgäste unterwegs. Für die Firmen habe das Deutschlandticket dennoch hohe Verluste gebracht: Im Jahr 2024 seien es 16,4 Millionen Euro gewesen, rechnete BRB-Geschäftsführer Arnulf Schuchmann bei der Verhandlung am Mittwoch vor.

Die Klage richtet sich gegen eine Allgemeinverfügung des bayerischen Verkehrsministeriums, in der für 2024 sämtliche Details der Abrechnung auf 26 Seiten geregelt sind. Für 2025 habe das Unternehmen ebenfalls eine Klage eingereicht, für das laufende Jahr werde gleichsam eine folgen, sagte Schuchmann unserer Zeitung: „Die Herrschaften werden merken, dass es teuer wird.”

Der Hauptkritikpunkt der BRB sind die sogenannten Verkehrsmengeneffekte, mit denen das Ministerium gerechnet hat. Die Logik dahinter geht so: Jahr für Jahr fahren etwas mehr Menschen mit dem Zug – als Folge des günstigen Tickets etwa, aber auch, weil die Einwohnerzahl in Bayern steigt. Die Einnahmen für die Zugunternehmen steigen aber nicht im selben Maße mit. Schließlich verkaufen sie viel weniger von ihren eigenen Fahrscheinen oder Zeitkarten; das Deutschlandticket ist zunächst einmal ein wirtschaftlicher Schaden. Da kommen die Ausgleichszahlungen vom Freistaat ins Spiel.

Diese Zahlungen fallen der Klage zufolge zu niedrig aus. Denn für 2024 war in der Verfügung mit einem Fahrgast-Zuwachs von 2,6 Prozent kalkuliert worden. Ein bundesweiter Mittelwert. Laut Schuchmann registrierte sein Unternehmen je nach Linie aber Zuwächse von teils sieben oder gar 14 Prozent.

Die Zahl, beklagt sich der Geschäftsführer, sei in einem „Hinterhof” ausgeklügelt worden, ohne dass die Eisenbahnunternehmen ernsthaft etwas mitzureden hatten. Dem widersprachen Vertreter des Freistaats vor Gericht. Zumal es in ganz Deutschland sonst keine Klage gegen die Ausgleichszahlungen von 2024 gegeben habe. Allerdings werden außerhalb von Bayern die Verträge zwischen Ländern und Zugbetreibern anders gestaltet. Dabei „tragen die Behörden das Risiko und nicht die Unternehmen”, sagte BRB-Anwalt Anselm Grün.

Hier hingegen schlagen die Mindereinnahmen durch das Deutschlandticket bisweilen offenbar mit großer Wucht auf die Bilanzen durch und führen zu einem Gerichtsprozess mit verhärteten Fronten. Eine gütliche Einigung gab es beim ersten Termin nicht, stattdessen neue Fristen für schriftliche Stellungnahmen. Eine Entscheidung gab es nicht, die nächste Gerichtsverhandlung ist für den Herbst geplant.TOM SUNDERMANN

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