Gericht kassiert Spielplatz-Verbot

Nur mit Begleitperson? Regel für Kinder in Kempten unzulässig

Kempten – Die Stadt Kempten hat Kindern in den vergangenen beiden Jahren unzulässig den uneingeschränkten Zugang zu Spielplätzen, Bolzplätzen und anderen Grünanlagen verweigert. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat deswegen nun eine entsprechende Regelung in der Grünanlagensatzung der Stadt vom

Samstag, 27. Juni 2026

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