Gericht kassiert Spielplatz-Verbot

von Redaktion

Nur mit Begleitperson? Regel für Kinder in Kempten unzulässig

Kempten – Die Stadt Kempten hat Kindern in den vergangenen beiden Jahren unzulässig den uneingeschränkten Zugang zu Spielplätzen, Bolzplätzen und anderen Grünanlagen verweigert. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat deswegen nun eine entsprechende Regelung in der Grünanlagensatzung der Stadt vom Juli 2024 für verfassungswidrig und nichtig erklärt.

Wie das Gericht mitteilte, hatte eine Privatperson gegen die Satzung geklagt. Unzulässig ist demnach, dass Kinder im Alter bis zu einschließlich neun Jahren nur in Begleitung auf die Grünanlagen dürfen. Der Verfassungsgerichtshof betont: „Für die Entwicklung von Kindern etwa im Grundschulalter kommt dem unbeaufsichtigten Besuch von Spielplätzen, Bolzplätzen und anderen Grünanlagen eine ganz wesentliche Bedeutung zu.“

Die Stadt hatte die Benutzung in der Satzung für bestimmte Gruppen eingeschränkt: „Kindern bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres, Menschen mit körperlicher Benachteiligung, die der Aufsicht bedürfen und sonstige der Aufsichtspflicht unterliegende Personen ist der Zutritt und der Aufenthalt nur in Begleitung von Personen gestattet, die zur Aufsicht verpflichtet und dazu geeignet sind (Erwachsene oder Personen über 16 Jahre).“

Hintergrund der Regelung war nach Angaben des Gerichts, Unfälle zu vermeiden. Die Richter betonten allerdings. „Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass für bereits in größerem Maß in die Selbstständigkeit entlassene, normal entwickelte Kinder das Spielen im Freien auch ohne Aufsicht möglich sein muss und diese auch Neuland entdecken und ,erobern‘ können müssen.“DPA

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