Den Bamberger Dom zeigt das Bild. Im dortigen Erzbistum läuft eine wissenschaftliche Studie zu Missbrauchsfällen. © PA
Bamberg – Das Erzbistum Bamberg hat eingeräumt, dass ein mutmaßlicher Missbrauchstäter vor 50 Jahren nicht angezeigt wurde, sondern ins Ausland gehen durfte. Der beschuldigte Priester starb 2000, wie das Erzbistum mitteilt. Als Ex-Sekretär von Erzbischof Josef Schneider hatte der Mann von 1970 bis 1976 ein Internat in Bamberg geleitet. Aus Akten sind fünf Internatsschüler bekannt, die von seinen Taten betroffen waren.
1976 wurde der Geistliche nach Namibia versetzt. Aus einem Schriftverkehr ergebe sich, dass die damalige Bistumsleitung, das Auslandssekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und das Apostolische Vikariat Windhoek von den Missbrauchsvorwürfen wussten, teilt ein Sprecher mit. 1986 wurde der Mann als Priester für die deutschsprachige Gemeinde nach Mailand versetzt. Nach seiner Rückkehr nach Deutschland war er bis zu seinem Tod nicht mehr als Seelsorger im Dienst.
Bambergs heutiger Erzbischof Herwig Gössl sagte, man habe den Anspruch, „die Vergangenheit offen und transparent aufzuarbeiten“. Die bisher bekannten Vorgänge machten „ein Fehlverhalten kirchlicher Verantwortungsträger beim Umgang mit Missbrauchsvorwürfen deutlich“. Dem Schutz von Kindern und Jugendlichen sei nicht ausreichend Rechnung getragen worden, während der Täterschutz Vorrang gehabt habe. „Wir bedauern dieses institutionelle Versagen ausdrücklich und versichern, dass dieses Vorgehen heute völlig undenkbar ist.“
Der Fall ist Teil einer wissenschaftlichen Studie zum Thema Missbrauch im Erzbistum Bamberg, die Ergebnisse sollen im Frühjahr 2027 vorliegen. Dass in früheren Jahrzehnten mutmaßliche Missbrauchstäter ins Ausland geschickt wurden, ist aus anderen Fällen bereits bekannt. Dieses Vorgehen habe System gehabt, hatte die Initiative „Eckiger Tisch“ Anfang 2025 betont.
Der Leiter des DBK-Auslandssekretariats, Peter Lang, erklärte, dass es heute strenge Auflagen gebe, wenn ein Seelsorger ins Ausland gehe. Es brauche etwa eine Selbstverpflichtungserklärung, ein erweitertes Führungszeugnis, eine absolvierte Präventionsschulung und eine Unbedenklichkeitserklärung der Vorgesetzten. „Wir gehen davon aus, dass es diese Maßnahmen weitestgehend unmöglich machen, Missbrauchstäter oder des Missbrauchs glaubhaft Beschuldigte in der Auslandsseelsorge einzusetzen.“ Man bedauere, „dass Auslandsgemeinden in der Vergangenheit genutzt wurden, als Missbrauchstäter bekannte Personen im Ausland wieder in der Pastoral einzusetzen“.DPA