Kein Geld für Ex-Domspatz

von Redaktion

Gericht: Missbrauchsopfer scheitert

Regensburg – Das Bistum Regensburg muss einem mutmaßlich missbrauchten Ex-Domspatzen vorerst kein Schmerzensgeld zahlen. Das Landgericht Regensburg wies die Zivilklage des heute 43-Jährigen am Donnerstag ab. Die Ansprüche seien verjährt. Die Kammer betonte, damit sei nicht entschieden, ob die Ansprüche grundsätzlich bestünden. Sie seien nur nicht mehr durchsetzbar. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger kann binnen eines Monats Berufung einlegen.

„Heute habe ich vor Gericht verloren“, postete der Kläger im Internet. „Das gefällt mir nicht. Aber nur, weil man eine Schlacht verliert, ist der Krieg noch lange nicht vorbei. Ich bin noch da. Und ich werde weiterkämpfen.“

Der Mann besuchte Anfang der 1990er-Jahre die Vorschule der Regensburger Domspatzen in Pielenhofen. Die Domspatzen gelten als einer der ältesten und berühmtesten Knabenchöre der Welt. Der Kläger gibt an, wiederholt körperlich und sexuell missbraucht worden zu sein, insbesondere vom damaligen Direktor der Vorschule, einem katholischen Priester. Vom Bistum hatte er mindestens 350.000 Euro Schmerzensgeld und weiteren Schadensersatz erstreiten wollen.

Seit 2015 sei er durchgängig in psychiatrischer Behandlung, seit 2017 berufsunfähig, seit 2023 auf Dauer voll erwerbsgemindert. Mehr zum Leben als die Grundsicherung von 563 Euro im Monat habe er nicht. Über eine Crowdfunding-Plattform hatte der Ex-Domspatz Geld gesammelt, um seine Verfahrenskosten zu finanzieren. Von der Kirche hatte er 50.000 Euro freiwillige Leistungen erhalten.

Die Urteilsbegründung konzentriert sich auf das Thema Verjährung und folgt weitgehend den Argumenten des beklagten Bistums, das eine entsprechende Einrede erhoben hatte. Unterstellt, dass die Übergriffe stattgefunden haben, seien daraus abgeleitete Ansprüche spätestens seit November 2023 nicht mehr rechtlich durchsetzbar. Entsprechende Hemmungstatbestände, wie sie der Kläger geltend gemacht hatte, konnte die Kammer nicht erkennen. Derzeit sind an mehreren deutschen Gerichten vergleichbare Klagen gegen verschiedene katholische Bistümer anhängig.KNA

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