Narkosemittel tötet 74-Jährige

von Redaktion

Notarzt aus Tegernseer Tal verabreicht Propofol nach eigener Dosierung

Der beschuldigte Mediziner unterhält sich zum Auftakt im Totschlagprozess mit drei Anwälten. © dpa

Tegernsee – Der Vorwurf wiegt schwer: Ein hochrangiger Mediziner aus dem Tegernseer Tal soll in den Jahren 2017 und 2018 in seiner Funktion als Notarzt das nicht indizierte Narkosemittel Propofol verabreicht haben. Eine 74-jährige Frau überlebte die Medikamentierung nicht. Seit gestern muss sich der 65-Jährige vor dem Landgericht MünchenII verantworten. Die Anklage lautet auf Totschlag und gefährliche Körperverletzung.

Eine Anzeige aus dem Familienkreis der Verstorbenen brachte die Ermittlungen ins Rollen. Im September 2018 kam der Facharzt für innere Medizin und Gastroenterologie in U-Haft. „Sieben Wochen und vier Tage war ich inhaftiert“, zählte der 65-Jährige auf. Die Zeit war furchtbar für ihn. Eigentlich befand er sich auf dem Sprung zu einer neuen Stelle in der Schweiz, als er völlig überraschend festgenommen wurde. Was folgte, war ein Auf und Ab durch verschiedene Stellen. Ihn erreichte ein Berufsverbot, er durfte keinerlei Sedierungen mehr vornehmen. Gleichzeitig arbeiteten seine Anwälte an Privat-Gutachten, die seine Unschuld beweisen sollten. Und das Landgericht MünchenII musste stets die Gutachten prüfen, um nicht schon bei der Prozesseröffnung gestoppt zu werden. Es vergingen acht Jahre, bevor nun gestern endlich neu verhandelt werden konnte.

Ursprünglich umfasste die Anklage 15 Fälle, in denen angeblich unsachgemäß auf Entscheidung des Angeklagten Propofol injiziert wurde. Sechs Fälle wurden noch vor der Verlesung der Anklage eingestellt, weil offenbar kein Nachteil zu Lasten der Patienten nachweisbar war. Doch der Todesfall einer 74-Jährigen aus Otterfing erscheint umso tragischer. Die ältere Dame war an einem Aprilabend 2018 im Schlafzimmer gestürzt. Sie erlitt einen Oberschenkelhalsbruch. Ihr Mann rief den Rettungsdienst. Als der Angeklagte als Notarzt eintraf, klagte die Seniorin über aushaltbare Schmerzen. Obwohl aus allgemeinärztlicher Sicht keine medizinische Indikation zur Gabe von Propofol bestand und die 74-Jährige seit einem Schlaganfall vorbelastet war, verabreichte ihr der 65-Jährige das Schmerzmittel Fentanyl und unmittelbar darauf Propofol. Das war zu viel für die ältere Dame. Sie fiel um und wurde bewusstlos. Atmung und Kreislauf setzten aus. Bis zur Wiederherstellung der Atmung vergingen 30 Minuten. Die 74-Jährige wurde ins Krankenhaus gefahren. Sie erlangte nie wieder das Bewusstsein. Maschinen erhielten ihre Vitalfunktionen aufrecht. Nach elf Tagen starb sie. Den Abbruch der intensivmedizinischen Unterstützung hatte sie per Patientenverfügung geregelt.

Der Angeklagte war sich keiner Schuld bewusst. Das Narkosemittel hatte er als Notarzt oft verabreicht, um den Patienten die stets mit Schmerzen verbundene „unsanfte“ Umlagerung auf eine Trage zu erleichtern. „Wie haben Sie denn die Sedierungstiefe festgestellt?“, wurde er von einem Sachverständigen gefragt. „Die gewählte Dosierung richtet sich nach der Erfahrung“, erwiderte der Angeklagte. Als problematisch räumte er generell wie persönlich die „schlampige“ Protokollierung des Notarzt-Einsatzes ein. Der Prozess dauert an.ANGELA WALSER

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