München – Nach dem Skandal um Misshandlungsvorwürfe in der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen werden Gefangene in Bayern auch per Gesetz besser geschützt. Entsprechende Gesetzesverschärfungen wurden im Landtag nun gebilligt – und zwar einstimmig von Koalition und Opposition, was für Gesetzesbeschlüsse im Parlament eine Seltenheit ist.
Unter anderem muss künftig ein Richter entscheiden, ob ein Gefangener länger als 72 Stunden in einem besonders gesicherten Haftraum untergebracht werden kann. Außerdem ist Flucht- und Befreiungsgefahr künftig kein Grund mehr für eine Unterbringung in so einem besonders gesicherten Raum. Die Gefangenen, die dort untergebracht werden, bekommen darüber hinaus das Recht, ihren Anwalt darüber zu informieren, damit dieser gegebenenfalls eine Überprüfung der Maßnahme einfordern kann.