Wassercent: So teuer wird die Abgabe

von Redaktion

Bewässerung der Felder: Landwirte müssen zahlen. © dpa

München – Jetzt bekommt auch Bayern den Wassercent: Ab dem 1. Juli wird im Freistaat eine Gebühr auf Grundwasser-Entnahmen erhoben. Die zusätzlichen Kosten, mit denen Menschen in Bayern durchschnittlich rechnen müssen, belaufen sich auf rund fünf Euro pro Jahr. Die ersten Zahlungen erfolgen aber laut Umweltministerium erst 2027. Jjetzt beginnt die Erhebung.

Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) bezeichnete den Wassercent schon vor Monaten als „Meilenstein für den Grundwasserschutz“. Die Abgabe solle zu einem schonenden Umgang mit der Ressource Wasser beitragen. Künftig muss jeder, der im Freistaat Grundwasser entnimmt oder verbraucht, eine Abgabe von zehn Cent pro Kubikmeter bezahlen. Es gibt aber eine Freimenge. Was man über den Wassercent wissen muss:

Wer muss den Wassercent bezahlen?

Grundsätzlich gilt: Alle Entnehmer und Verbraucher von Wasser müssen die neue Gebühr bezahlen, also Wasserversorger, Wasserzweckverbände und Nutzer eigener Brunnen, auch Unternehmen und die Industrie. Entgeltpflichtig sind dabei Entnahmen über einer Freimenge von 5000 Kubikmetern pro Jahr. Privatpersonen wird der Wassercent nicht direkt in Rechnung gestellt, sondern dem Wasserversorger, der das Entgelt aber auf die Kunden umlegen dürfte. Deren Belastung hält sich in Grenzen: Gemessen am durchschnittlichen Wasserverbrauch von knapp 140 Litern pro Person und Tag kommen auf Privathaushalte rund fünf Euro pro Person und Jahr an zusätzlichen Kosten zu. Die erste Erhebung startet laut Umweltministerium am 1. Juli und geht bis zum Jahresende. Die ersten Zahlungen erfolgen demnach 2027.

Gibt es Ausnahmen?

Zum einen gibt es die genannte Freimenge von 5000 Kubikmetern pro Jahr. Privatpersonen profitieren davon nicht: Die Freimenge gilt nicht für den einzelnen Kunden, sondern für den Wasserversorger, für Wasserzweckverbände und Nutzer eigener Brunnen sowie für Unternehmen und die Industrie.

Wie wird der Verbrauch ermittelt?

Eine flächendeckende Verpflichtung zum Einbau von Zählern, wie sie in Privathaushalten üblich sind, gibt es nicht. Es genüge „die Glaubhaftmachung der tatsächlich entnommenen Menge an Wasser“, hieß es im Kabinettsbericht. Es gelte „der Grundsatz von Vertrauen und Selbstverantwortung“.

Wofür werden die Einnahmen verwendet?

Die Einnahmen sollen zweckgebunden verwendet werden für den Wasser- und Trinkwasserschutz oder nachhaltige Bewässerungsmaßnahmen. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bezifferte die erwarteten Wassercent-Einnahmen auf 80 Millionen Euro pro Jahr.

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