Ein teuflisches Schicksal

von Redaktion

Vor 50 Jahren starb die junge Anneliese Michel nach fast 70 Exorzismen

Sie starb mit 23 Jahren: Anneliese Michel musste 67 Teufelsaustreibungen über sich ergehen lassen. © dpa

Während der Umbettung auf dem Friedhof von Klingenberg: Pater Arnold Renz (r.), daneben Vater Josef Michel. © pa

Klingenberg – Als Anneliese Michel stirbt, ist sie 23 Jahre alt, wiegt nur noch 31 Kilogramm und hat 67 Teufelsaustreibungen hinter sich. Später wird ein Gutachter sagen, dass ihre körperliche Verfassung an die von getöteten Lagerinsassen im Zweiten Weltkrieg erinnerte. Heute jährt sich ihr Tod zum 50. Mal und man weiß: Die junge Frau stirbt am 1. Juli 1976 nicht an Satan. Sie verhungert schlicht, weil vermeintliche Dämonen ihr befahlen, nichts mehr zu essen. Und weil ihre Eltern in ihrer strengreligiösen Verblendung nur Pfarrer, aber keine Ärzte um Hilfe bitten. Der letzte Exorzismus findet einen Tag vor ihrem Tod statt.

Der Fall löste vor 50 Jahren weltweit Aufsehen aus. Später, 2005, wurde Anneliese Michels Schicksal zur losen Vorlage des US-Horrorfilms „Der Exorzismus von Emily Rose“. Dabei war sie einfach krank.

Anneliese Michel wächst mit zwei Schwestern im unterfränkischen Klingenberg auf, die strenggläubige Familie pilgert oft zu einem Wallfahrtsort in Norditalien. Anneliese geht aufs Gymnasium, vor dem Abitur hat sie die ersten Krampfanfälle. Es folgt eine ärztliche Diagnose, die die Eltern ignorieren: Epilepsie. Immer häufiger taucht Anneliese ab. Sechs Dämonen sprechen zu ihr: Luzifer, Judas, Nero, Kain, Hitler und ein sündiger Priester. Anneliese fürchtet sich, aus ihr brechen verzerrte Stimmen heraus, sie betet wie besessen. Sie sieht Fratzen, schreit, tobt, sammelt Insekten und stopft sie sich in den Mund. Sie hört Klopfgeräusche, glaubt, die Dämonen durch hunderte Kniebeugen vertreiben zu können. Anneliese ist sicher, der Teufel steckt in ihr.

Ihre Eltern bitten einen Pfarrer um Hilfe, der von Annelieses Besessenheit überzeugt ist und beim Würzburger Bischof einen Exorzismus beantragt. Zunächst vergeblich. Anneliese will trotz der Anfälle und Angstzustände Grundschullehrerin werden, beginnt ein Studium in Würzburg. Doch auch außerhalb ihres Elternhauses geht es ihr schlecht, sie kann nicht schlafen, zerreißt Rosenkränze, kann keine Kirchen betreten. Etwa ein Jahr vor ihrem Tod wälzt sie sich nackt im Kohlenkeller und leckt ihren Urin auf. Ihre Eltern holen den Jesuitenpater und Exorzisten Adolf Rodewyk zu Hilfe, dem der Bischof einen „Großen Exorzismus“ genehmigt. Zwei Geistliche führen die Teufelsaustreibungen durch, es gibt sogar Tonbandaufnahmen. Doch die Formeln, die die Pfarrer immer und immer wieder wiederholen, bringen nichts. Anneliese bricht ihr Studium ab und zieht zurück zu ihren Eltern. Dort verletzt sie sich selbst, betet sich die Knie blutig und stellt die Nahrungsaufnahme ein. Nach einem letzten Exorzismus findet ihre Mutter sie leblos im Bett.

Annelieses Eltern und zwei Priester wurden später wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu Bewährungsstrafen verurteilt. Die Deutsche Bischofskonferenz ließ unter anderem eine Kommission einsetzen, die Empfehlungen für eine Reform des Exorzismus erarbeiten sollte. Das wäre ohnehin fällig gewesen, sagt der Augsburger Liturgiewissenschaftler Martin Lüstraeten: „Durch das Zweite Vatikanische Konzil (1962–1965) war klar, dass alle Riten reformiert werden sollen.“ Doch die 1984 fertiggestellten Empfehlungen seien in Rom nicht wahrgenommen worden. Dort erarbeiteten die Verantwortlichen Anfang der 90er-Jahre einen eigenen Ritus und verschickten ihn an die Bischofskonferenzen. 1999 wurde die neue Form eingeführt. Nach Protesten der italienischen Exorzistenunion erlaubte der Vatikan, die alte Form weiter zu verwenden. Aus dem Bistum Würzburg heißt es, man erhalte heute kaum noch Anfragen für Exorzismen – diese hätten in den vergangenen zehn Jahren in einem niedrigen einstelligen Bereich gelegen.

Annelieses Eltern glaubten auch nach dem Tod ihrer Tochter, dass sie vom Teufel besessen gewesen war – aber auch, dass sie Sühne getan hatte und deshalb eine Heilige sei. In ihrer Logik hätte ihr Leichnam deshalb nicht verwesen dürfen. Um die Besessenheit ihrer Tochter zu beweisen, ließen sie noch vor dem Prozess ihre Leiche in ein anderes Grab umbetten. Der vermeintlich göttliche Beweis blieb natürlich aus.

Im Prozess sagten Gutachter später aus, dass Anneliese Michels Leben durch eine rechtzeitige Zwangseinweisung und künstliche Ernährung problemlos hätte gerettet werden können.CAZ/KNA

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