Ex-Landgerichts-Präsident verurteilt

von Redaktion

Sekretärin (36) angeblich sexuell belästigt: Ludwig Kroiß (67) soll 19.200 Euro zahlen

Traunstein – 13 Tage lang wurde verhandelt. Am Ende blieb der Schuldspruch der gleiche: Das Landgericht MünchenI hat den ehemaligen Präsidenten des Landgerichts Traunstein, Ludwig Kroiß, wegen sexueller Belästigung seiner Sekretärin verurteilt. Dem 67-Jährigen wurde eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 160 Euro aufgebrummt. Von einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe, wie sie das Amtsgericht München noch im April 2024 verhängt hatte, sah die Vorsitzende Richterin Susanne Neupert allerdings ab.

Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig. Noch im Gerichtssaal kündigte Verteidiger Philipp Müller an, in Revision gehen zu wollen. „Das Urteil ist falsch“, monierte er. Sein Kollege Holm Putzke will die Urteilsbegründung abwarten und dann dagegen vorgehen. Die dritte Instanz wäre das Bayerische Oberste Landesgericht. Der Rechtsstreit um eine vermeintliche Zweisamkeit mit der Sekretärin nach Dienstschluss geht also weiter. Vermutlich erwartet den Ex-Präsidenten auch noch ein Disziplinarverfahren.

Doch was war passiert? Nach Feststellung des Gerichts hatte der Angeklagte im September 2021 seine Sekretärin (36) nach Feierabend auf ein Glas Wein in sein Arbeitszimmer gebeten. Das hatte er offenbar vorher schon öfter so gehandhabt. Doch dann soll er sie umarmt und auf den Mund geküsst haben. Für die 36-Jährige kam das nicht nur überraschend, es war ihr höchst unangenehm. Richterin Neupert bezeichnete dieses Verhalten als absolute Grenzüberschreitung. Rechtlich stelle der Kuss eine körperliche Berührung auf sexuell bestimmte Weise dar und sei eine sexuelle Belästigung. Den Kuss vermochte die Richterin auch nicht als eine aus dem Dienstbezug „gerutschte“ Geste einzustufen. So hatten es die Verteidiger dargestellt.WAL

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