Eine Richterin, die beim Urteil nicht nur Robe, sondern auch Kopftuch trägt – bislang undenkbar in Bayern. Das Augsburger Verwaltungsgericht entscheidet nun, dass zumindest Referendarinnen das Kopftuch nicht verwehrt werden darf. Das Augsburger Urteil könnte eine grundsätzliche Lockerung bewirken.