Hubert Niedermayr schloss sich der Klage an.
Die Kläger: Werner Schroeder (re.) und Abdulhamid A. (li.) mit ihrem Anwalt Christoph Tometten. © tos, Schultejans/dpa
Münchner – Regelmäßig kontrolliert die Bundespolizei Ausweise in Zügen, die zwischen Deutschland und Österreich fahren. Das gefällt Jura-Professor Werner Schroeder überhaupt nicht. Der Münchner, der mindestens einmal pro Woche zur Universität in Innsbruck fährt, klagt am Bayerischen Verwaltungsgericht gegen die Kontrollen.
Das war passiert: Im Juni vergangenen Jahres wollten Polizisten ihn auf dem Heimweg kontrollieren. Er weigerte sich. Daraufhin durchsuchten die Beamten seine Tasche. Deshalb klagte er. Die Richter sollen ihm bescheinigen, dass die Kontrolle unrechtmäßig war. Außerdem beantragt er per Eilantrag, dass Polizisten ihn künftig nicht mehr kontrollieren dürfen. Andernfalls hält er es für möglich, dass gegen die Bundespolizei ein Zwangsgeld festgesetzt werden kann. Wie ein Kontrollverbot in der Praxis funktionieren soll, ist allerdings unklar. Schroeders Anwalt Christoph Tometten kündigte an, im Falle einer Niederlage in die nächste Instanz zu gehen.
Der Klage haben sich zwei weitere Männer angeschlossen: Der österreichische Anwalt und Autor Hubert Niedermayr, der regelmäßig nach Deutschland pendelt, und der Post-Mitarbeiter Abdulhamid A. Der Nigerianer vermutet, dass die Beamten ihn vornehmlich wegen seiner Hautfarbe kontrollierten.
Das Urteil soll heute fallen. Dabei geht es, wie offenkundig von Schroeder beabsichtigt, ums Prinzip. An den deutschen Grenzen gibt es seit September 2024 wieder Grenzkontrollen. Dreimal wurden sie verlängert, aktuell bis kommenden September. Der Vorsitzende Richter Dietmar Wolff deutete an, er sehe die Praxis kritisch. Andere Gerichte hatten die Kontrollen bereits für unzulässig erklärt.TOM SUNDERMANN