Urteil: Grenzkontrolle war illegal

von Redaktion

Münchner Pendler mit Teilerfolg vor Gericht – an der bundesweiten Praxis ändert das aber nichts

München – Ein freies Europa – das bedeutet Grenzübergänge ohne Schranken, Reisen ohne Kontrollen. Die Realität sieht anders aus: Deutschland kontrolliert wegen der Migrationskrise seit September 2024 durchgängig an den Grenzen.

Das wollte der Münchner Jura-Professor Werner Schroeder, der regelmäßig zur Arbeit nach Innsbruck pendelt, nicht mehr hinnehmen. Er klagte vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht gegen die Bundesrepublik Deutschland und gewann. Die Richter entschieden am Donnerstag, dass Bundespolizisten ihn im Juni 2025 zu Unrecht bei der Rückreise im Zug kontrolliert hatten. Zwei andere Männer, ein Österreicher und ein Nigerianer, hatten sich der Klage angeschlossen und bekamen ebenfalls Recht.

Kurios: Für die Kläger ändert sich trotzdem nichts. Ein Eilantrag Schroeders, mit dem der Bundespolizei künftige Kontrollen untersagt werden sollten, hatte keinen Erfolg. Auch die nächste Kontrolle muss er akzeptieren, denn das Urteil habe keinen „vorbeugenden Rechtsschutz”, teilte ein Gerichtssprecher mit. Das Einzige, was Schroeder tun kann: wieder klagen – oder hoffen, dass die Kontrollen enden. Das Gericht verbietet der Bundesrepublik mit dem Urteil nicht, alle Reisenden zu kontrollieren, sondern hat nur über die Einzelfälle entschieden.

Das Bundesinnenministerium teilte mit, das Urteil auswerten zu wollen. Schon jetzt sei aber klar, dass in Fragen zur Inneren Sicherheit „die Entscheidungen höherer gerichtlicher Instanzen erforderlich sind“, sagte ein Sprecher. Das Ministerium „wird gegen die Entscheidung des VG München Berufung einlegen“, kündigte er an.

Schon in der Vergangenheit hatte die bayerische Verwaltungsgerichtsbarkeit Grenzkontrollen bei einzelnen Klägern im Nachhinein für rechtswidrig erklärt. Auswirkungen auf die Grenzkontrollen hatten auch diese Urteile in der Praxis aber nicht.T.SUNDERMANN

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