Wer zahlt die Heli-Rettung?

von Redaktion

Bergsteiger an der Zugspitze in Not – Versicherung will teuren Flug nicht übernehmen

Ein Hubschrauber der ARA-Flugrettung. © ARA

Beliebte Route: Eine Alpinistin auf dem anspruchsvollen Weg vom Höllentalferner zum Klettersteig in Richtung Zugspitze. © Wolf/pa

München – Der Aufstieg zur Zugspitze fasziniert Bergwanderer seit jeher. Viele jedoch unterschätzen die enorme Anstrengung. Auch ein 24-jähriger Soldat musste im Oktober 2023 entkräftet umkehren. Auf dem Rückweg stürzte er in eine Gletscherspalte. Er wurde gerettet. Doch dann begann der Streit mit seiner privaten Krankenversicherung um die Transportkosten in Höhe von 10.000 Euro. Jetzt trafen sich beide Seiten vor dem Landgericht MünchenII.

Der junge Alpinist war an jenem Oktobertag um vier Uhr in der Früh von Pöcking (Kreis Starnberg) aufgebrochen. Er fuhr in das Zugspitzdorf Grainau, stellte sein Auto ab und ging durch die Klamm zur Höllentalangerhütte. Dort frühstückte er und ging weiter. Er benötigte sechs bis sieben Stunden bis zum zweiten Klettersteig. Sein Körper rebellierte. „Ich war angezählt, erschöpft“, erinnerte er sich. Er entschied sich umzukehren. „Ich wollte in den verbleibenden fünf Stunden mit Tageslicht zur Klamm zurück“, berichtete er. Doch er kam nicht weit.

Noch am Rand des Gletschers verlor er das Gleichgewicht, rutschte vier bis fünf Meter weiter und verschwand in einer Gletscherspalte. Sein Schreien hörte ein anderer Wanderer. Er setzte einen Notruf ab und begab sich zu der Spalte. Dort war der Soldat nach freiem Fall schmerzhaft aufgeschlagen. Irgendwie schaffte es der 24-Jährige, aus der Spalte zu klettern. „Ich hatte einen Pickel dabei und habe mich herausgezogen“, erinnerte er sich. Er hatte keine schwereren Verletzungen, aber Prellungen am ganzen Körper, Schnitt- und Schürfwunden. Doch er konnte keinen Schritt mehr gehen.

Die österreichische Flugrettung ARA holte ihn und seinen Rucksack vom Gletscher und brachte ihn zum Landeplatz nach Grainau. Dort wartete der diensthabende Arzt auf ihn, der ausgestiegen war und Platz im Heli für einen bayerischen Bergwachtler gemacht hatte, nachdem feststand, dass die Verletzungen nicht so gravierend waren. Er untersuchte den Soldaten kurz, attestierte ihm Fahrtauglichkeit und schickte ihn mit seinem eigenen Auto ins Klinikum. Die Bergwacht fuhr ihn zu seinem Wagen.

Die österreichische Flugrettung, die seine Bergung übernommen hatte, weil die hiesigen Kollegen gerade einen anderen Einsatz flogen, schickte ihm eine Rechnung über 10.000 Euro. Die leitete der junge Mann an seine private Krankenversicherung weiter. Diese streckte die Hälfte der Summe vor, forderte das Geld aber zurück, weil sie die Bergung aufgrund der leichten Verletzungen als nicht medizinisch indiziert einstufte. Der Soldat weigerte sich, daraufhin verklagte die Versicherung ihr eigenes Mitglied.

In der Verhandlung gestern in München wurden das vierköpfige Rettungsteam sowie ein medizinischer Sachverständiger gehört. Für die Bergretter war es ein Routine-Einsatz gewesen. Dementsprechend erinnerten sich die Männer kaum noch an Geschehenes. „Ich fliege im Jahr 100 Einsätze und das ist drei Jahre her“, sagte ein Flugretter (38) aus Farchant. Doch er erklärte dem Richter auch, dass die Heli-Besatzung vom Höllentalferner alle mit ins Tal nehme. „Es ist keine Option, jemanden um diese Uhrzeit vor Ort zu lassen“, fügte er noch hinzu.

Ein Sachverständiger ließ keinen Zweifel daran, dass es sich um einen medizinisch indizierten Transport gehandelt hatte. Damit wird der junge Mann wohl die komplette Rechnung ersetzt bekommen. Ein Urteil fällt aber erst Ende August.ANGELA WALSER

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