Streit um das Erbe des Buzi-Malers

Ururenkelin von Emil Kneiß will Lizenzgebühren von Bräustüberl Tegernsee und Paulaner

Karikaturist und Buzi-Maler Emil Kneiß. © Archiv H. Kurz

Am Mittwoch wurden die Kneiß-Kellnerinnen am Paulaner-Turm unkenntlich gemacht. Er wird neu gestaltet. © Götzfried

Im Bräustüberl Tegernsee sind der Buzi und sein Herrchen für immer verewigt. Oben der Heißluftballon. © PLETTENBERG/Wolf

Marschieren mit Maßkrügen: Die „Kellnerinnen-Parade“ hat Emil Kneiß um 1910 gemalt. © MM-Archiv

München/Tegernsee – Hoppala! Die fleißigen Kellnerinnen vom Paulaner-Festzelt haben ihre Köpfe verloren. Gemeint sind freilich die gemalten Bedienungen, die seit Jahrzehnten den Paulaner-Turm auf dem Oktoberfest zieren. Wieso macht jetzt eine schwarze Plane ihre Gesichter unkenntlich?

Die besagte „Kellnerinnen-Parade“ hat der Karikaturist Emil Kneiß (1867–1956) um 1910 gezeichnet. Jetzt, über 100 Jahre später, droht offenbar Streit mit seiner Ururenkelin. Dafür, dass die Münchner Großbrauerei Paulaner dieses und andere Motive nicht nur auf dem Oktoberfest präsentiert, sondern auch auf Bierflaschen, Dosen und Werbeartikeln abdruckte, habe Kneiß‘ Familie nie Geld gesehen, sagt Ururenkelin Vanessa Wittmann – und will das jetzt ändern.

„Meine Großmutter ist 2019 mit über 90 Jahren gestorben. Erst zwei Jahre zuvor hatte ich erfahren, dass wir Nachfahren von Emil Kneiß sind und damit im Besitz der Urheberrechte“, erzählt die 44-Jährige. Wittmann beginnt, sich mit ihrer Familiengeschichte auseinanderzusetzen. Je mehr Bierdeckel, Postkarten und Mini-Lastwagen ihr in die Hand fallen, die die Kneiß-Motive zieren, desto mehr grämt sie sich: „Jeder kennt die Bilder, aber kaum einer den Namen Emil Kneiß.“ Kneiß‘ Kellnerinnen marschieren im Paulaner-Zelt auch um die Bühne – und am Tegernsee kennt seinen „Buzi“ jedes Kind.

Denn auch das „Wappen“ des Bräustüberl Tegernsee ist ein Original-Kneiß: Darauf hält ein Mannsbild Ausschau nach seinem Hund und fragt: „Wo steckt er wieder, der Buzi, dös Hundsviech, dös miserablige?“ Derweil hockt der Hund schon unter der gewaltigen Wampen seines Herrchens. Soweit bekannt, soll Kneiß das Motiv in den 1930ern im Bräustüberl an die Wand gemalt haben. Als Wirt Peter Hubert hier vor 23 Jahren übernimmt, öffnet er kurze Zeit später auch den Bräustüberl-Shop. Seitdem sind Buzi und sein Herrli überall. Nicht nur auf den Bierdeckeln im Gasthaus, auch auf Krügen, Gläsern, Kappen, T-Shirts, Schlüsselanhängern etc. In der Hauszeitung wird der Buzi sogar Kolumnist. Auf dem blau-weißen Bräustüberl-Ballon schwebt das Duo gar durchs Tal.

Nur: Das Urheberrecht für die Werke von Kneiß ist noch nicht abgelaufen, mahnt dessen Ururenkelin. Als er 1956 stirbt, gilt eine Schutzfrist von 50 Jahren nach dem Tode. Im Jahr 1965 erhöht eine Gesetzesänderung die Regelung auf 70 Jahre. Im Fall Kneiß endet die Schutzfrist also erst zum 1. Januar 2027.

„Ich bin selbst ins Bräustüberl gefahren und wollte mich mit den Verantwortlichen einigen: Der Name meines Großvaters sollte künftig genannt und die Nutzung des Motivs vergütet werden“, erzählt Wittmann. „Ich hatte anfangs Verständnis dafür, dass durch das bestehende Wandgemälde die Frage nach einem möglichen Urheber dort gar nicht gestellt worden war.“ Jetzt aber wüssten alle Bescheid. „Über meinen Anwalt habe ich Zahlen angefordert: Um eine angemessene Summe für die Lizenz zu veranschlagen, müssen wir wissen, auf wie vielen Produkten das Motiv abgedruckt worden ist.“

Bald treffen sich die Streitparteien vor Gericht. Huberts Anwälte wollten sich zum laufenden Verfahren nicht äußern, teilen aber mit: „Der Vollständigkeit halber weisen wir darauf hin, dass unser Mandant mehrfach bemüht war, mit der klagenden Nachfahrin eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.“ Wegen der fehlenden Daten lehnte Wittmann ab.

Auch mit Paulaner hätten sich Wittmann und ihr Anwalt unterhalten. Auch hier hätte eine für sie unverhältnismäßig niedrige Summe für die Lizenz im Raum gestanden. Wie oft genau Paulaner die Kellnerinnen und andere Kneiß-Motive verwendet hat, weiß Wittmann nicht. Nur, dass jetzt alles schnell geht. Seine Kellnerinnen werden vom Paulaner-Turm radiert. Ein Brauerei-Sprecher teilt mit: „Pläne, den Turm neu zu bemalen, gibt es schon länger. Nach den Verzögerungen der letzten Zeit wird der Turm jetzt im Stehen frisch gestrichen. Das Ganze passiert im Zuge der generellen Umgestaltung des Biergartens.“

Das hört Wittmann mit Wehmut: „In mir schlagen zwei Herzen: Eines will, dass mein Ururgroßvater als Münchner Künstlergröße im Gedächtnis bleibt – also sollten die Kellnerinnen freilich weiter auf der Wiesn zu sehen sein! „Andererseits geht‘s ums Prinzip: Die Nutzung des Motivs muss laut Urheberrecht vergütet werden.“ Das geht rückwirkend nur für die letzten zehn Jahre. Urheberrechts-Verstöße verjähren.CORNELIA SCHRAMM

Samstag, 11. Juli 2026
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