Ein Hauch von Revolte: Opposition will Söder ärgern

von Redaktion

ÖDP leitet im Sommer ein Volksbegehren ein: Zehn Jahre im Amt genügen – Bisher kein schlagkräftiges Bündnis

München – Eine frühe Söder-Idee könnte plötzlich zum Bumerang werden. Die Kleinpartei ÖDP plant ein Volksbegehren, um die Amtszeit des Ministerpräsidenten auf zehn Jahre zu begrenzen. Dann wäre für Markus Söder doch schon im Herbst 2028 Schluss. Eine kleine folgenlose Oppositions-Gemeinheit – oder ein hohes Risiko für den Regenten?

Die ÖDP will heute in München ihre Pläne vorstellen. Die Unterschriftenlisten sind bereits gedruckt. Im Sommer will die Partei bayernweit tausende Unterschriften sammeln, um ein Volksbegehren und dann 2027 einen Volksentscheid auf den Weg zu bringen, mit dem die Verfassung geändert werden kann. Man brauche „frischen Wind in Bayern“, begründen das die Parteichefs Agnes Becker und Tobias Ruff.

Bisher gibt es kein Amtszeit-Limit in Bayern. Söder hatte 2018 die Grenze von zehn Jahren selbst vorgeschlagen. Wissend, dass ihm viele Bayern damals reserviert gegenüberstanden, galt das als Geste der Demut. Außerdem häufte sich bundesweit Murren über die Langzeit-Kanzlerin Angela Merkel. Zehn Jahre reichten, schlug Söder damals im Interview mit unserer Zeitung vor. Kurioserweise fand sich im Landtag aber keine Zwei-Drittel-Mehrheit für die Idee. Auch die Grünen machten nicht mit, hielten den Plan für Klamauk.

Die Lage hat sich geändert: Söder würde bei der Landtagswahl im Herbst 2028 sehr gern noch mal antreten, hat das bereits angekündigt; wenn seine CSU mitmacht, ist das rechtlich kein Problem. Jetzt würde ihn die Opposition aber gern loswerden. Diese Stimmung greift die ÖDP mit ihrem Volksbegehren auf. Die Verfassung in Bayern kann ja auch auf dem Weg der direkten Demokratie geändert werden. Und die Bayern haben bei diversen Volksbegehren – Stichworte Senat oder Artenvielfalt – schon gezeigt, dass sie ÖDP-Initiativen manchmal auch gegen die dauerregierende CSU durchsetzen.

Bleibt sie allein, hat die ÖDP (1,8 Prozent bei der Wahl 2023) wohl wenig Aussicht auf Erfolg. Spannend wird, ob die Opposition einsteigt. Die Grünen lehnen ab. „Demokratie bedeutet auch die Freiheit, dieselbe Person mehrmals zu wählen oder Menschen abzuwählen“, sagt Landeschefin Eva Lettenbauer unserer Zeitung. Aus der SPD gibt es erste Signale, dankend abzuwinken.

Die Abläufe sind zwar langwieriger, Rechtskraft bis Herbst 2028 ist aber möglich. Zunächst müssten 25.000 Unterstützer das Volksbegehren unterzeichnen, das wird dann formal vom Innenministerium geprüft. Danach müssen in einer zweiwöchigen Eintragungsfrist rund eine Million Bayern im Rathaus unterschreiben. Das ist die große Hürde und die spannende Phase, denn der Andrang zeigt, wie revolutionsbereit das Volk ist – beim „Bienen“-Begehren kamen weit mehr. Dann folgt, falls der Landtag den Gesetzentwurf nicht übernimmt, ein Volksentscheid Ja/Nein.

Die CSU ist skeptisch. Man gehe von „erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken“ aus, sagte Innenminister Joachim Herrmann, gegebenenfalls schalte man auch den Verfassungsgerichtshof ein.CHRISTIAN DEUTSCHLÄNDER

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