Der Angeklagte mit seinem Verteidiger im Gerichtssaal in Regensburg. © Weigel/pa
Regensburg – Weil er vor gut einem Jahr im Wahn mehrere Reisende in einem ICE mit einer Axt angegriffen hat, ist für einen 21-Jährigen die weitere Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet worden. Der Syrer sei aufgrund einer Erkrankung schuldunfähig, sagte die Vorsitzende Richterin nach der Urteilsverkündung im Landgericht Regensburg. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Gericht legte dem 21-jährigen Mohamad A unter anderem versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung zur Last. Dass bei dem Angriff am 3. Juli 2025 niemand starb, sei schlichtweg Zufall gewesen, sagte die Richterin. Der Syrer, der in Nürnberg eingestiegen war, traf im ICE eine ihm unbekannte syrische Familie. Zunächst sprach er einen 25 Jahre alten Landsmann an. Der 25-Jährige war mit seiner Mutter und seinen beiden jüngeren Geschwistern unterwegs nach Passau. Der Täter habe den Syrer „mit feindseligem Blick“ fixiert und sei mit Hammer und Axt durch das Zugabteil gelaufen.
Die Mutter des 25-Jährigen bat einen weiteren Fahrgast, die Polizei zu rufen, weil ihr Sohn keinen Handyempfang hatte. Während der 29-Jährige den Notruf tätigte, schlug ihm der Beschuldigte mit der Axt auf den Kopf. Der Mann sackte mit einer Schädelfraktur bewusstlos zusammen. Der Angreifer ließ dann nach Überzeugung der Richter von ihm ab und ging auf die syrische Familie zu. Dort traf er mit der Axt zweimal den Kopf der Mutter. Auch die 52-Jährige erlitt eine Schädelfraktur. Dem 25 Jahre alten Sohn gelang es, dem Angreifer die Axt zu entreißen und diesen damit in Notwehr zu schlagen. Der Angreifer wurde schwer verletzt.
Der ICE kam bei Straßkirchen im Landkreis Straubing-Bogen zum Stehen. Der Notruf des Fahrgastes war im Prozess vorgespielt worden. Es ist zu hören, wie der Anrufer dem Polizisten von einem Mann mit Axt berichtet und wie der Polizist Nachfragen stellt. Dann bemerkt der 29-Jährige den Angreifer neben sich und sagt: „Jetzt ist er neben mir.“ Es folgt ein dumpfes Geräusch – die Axt trifft auf den Schädel. Das Vorspielen des Notrufes bewegte den Angeklagten offensichtlich. Er sagte an den 29-Jährigen gerichtet: „Ich entschuldige mich für das, was passiert ist.“
In ihrer Urteilsbegründung ging die Vorsitzende Richterin auf die Lebensumstände des Mannes ein. Er sei als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Österreich gekommen und habe während seiner dreijährigen Flucht eine Schizophrenie entwickelt. Der 21-Jährige höre unter anderem Stimmen, die ihn zu bestimmten Dingen aufforderten. Zudem habe er beispielsweise Angst, dass ihn die Mafia verfolge und „abschlachten“ wolle. Es habe sich nicht um eine politisch motivierte Tat gehandelt.
Weil bei dem Mann derzeit weiterhin eine erhebliche Wiederholungsgefahr bestehe, bleibe er zur Behandlung in der Psychiatrie, bilanzierte die Vorsitzende Richterin.MM/DPA