Überwachung: Bundespolizei und DB-Sicherheitskräfte sollen die Einhaltung des Verbots kontrollieren. © S. Hoppe/dpa
Kein Prosit mehr: Auch an allen S-Bahnhöfen in Deutschland darf künftig kein Alkohol mehr getrunken werden. © Marcus Schlaf
Bier, Wein und Schnaps ade! Um die Sicherheit für Reisende und eigene Mitarbeiter zu verbessern, verbietet die Deutsche Bahn (DB) künftig das Trinken von Alkohol an all ihren Bahnhöfen. Die neue Regel gilt bundesweit und soll schrittweise bis Herbst umgesetzt werden, auch S-Bahnhöfe sind betroffen. DB-Chefin Evelyn Palla betont: „Wir greifen durch: Wir verbannen das Alkoholtrinken aus unseren Bahnhöfen.“
Warum kommt das Verbot?
Jüngster Auslöser war laut Bahn ein Vorfall am vergangenen Freitag in Baden-Württemberg. Ein Sicherheitsmitarbeiter der Bahn wurde bei einer Ticketkontrolle in einem Regionalzug nach bisherigen Erkenntnissen von einem 36-jährigen Fahrgast geschlagen und getreten. Während des Gerangels gab die Zugtür nach, und der Mitarbeiter fiel durch einen Spalt aus dem fahrenden Zug. Der Angreifer soll alkoholisiert gewesen sein. Kein Einzelfall: „Zu oft mussten wir feststellen, dass dort, wo zu viel Alkohol fließt, auch die Gewalt zunimmt“, erklärt DB-Chefin Evelyn Palla. „Wir meinen es ernst mit der Sicherheit.“
Wo gilt die neue Regel?
Das Verbot soll an allen 5400 Bahnhöfen der DB gelten, das umfasst auch alle S-Bahnhöfe. Auf Bahnsteigen oder in Bahnhofshallen dürfen Fahrgäste dann keinen Alkohol mehr trinken. In einigen Kommunen wird das Verbot dem Konzern zufolge auch auf den Bahnhofsvorplätzen gelten, wenn sie der DB gehören. Von Verboten innerhalb der Züge ist derzeit allerdings nicht die Rede. In ihren Fernzügen verkauft die Bahn oft selbst Alkohol. Übrigens: In den Zügen der S-Bahn München sowie in allen U-Bahnen, Bussen und Trambahnen und Bauwerken der MVG ist der Konsum von Alkohol bereits seit Jahren untersagt.
Wie sieht der Zeitplan aus?
Die DB führt die neue Regel schrittweise in ganz Deutschland bis zum 15. Oktober im Rahmen ihres Hausrechts ein. Dafür seien lokale Anpassungen in Abstimmung mit Kommunen, Behörden und Verwaltungen nötig. „Zunächst informieren wir Mitarbeitende der DB über die geänderte Hausordnung, zudem weisen Durchsagen und Aushänge im Bahnhof darauf hin“, ergänzt ein DB-Sprecher.
Wer kontrolliert das alles?
Die Einhaltung soll von DB-Sicherheitskräften und der Bundespolizei überwacht werden. Die Bundespolizeigewerkschaft (DPolG) jedoch hält ein Alkoholverbot an allen Bahnhöfen angesichts der angespannten Personallage für kaum umsetzbar. „Es muss von Beginn an deutlich werden, die Bundespolizei hat hier nicht die Verantwortung und ist für die Durchsetzung dieses Verbotes nicht zuständig“, sagte Manuel Ostermann, der Bundesvorsitzende der DPolG. Die DB besitze das Hausrecht und müsse das Verbot selbst vollziehen. „Es ist ein fatales Signal, etwas anzukündigen und das jetzt nicht durchsetzen zu können.“ Das Ziel, die Sicherheit an Bahnhöfen zu verbessern, sei richtig. Die DB müsse hier stärker investieren: in Personal, Video-Technik, KI und Beleuchtungskonzepte. Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG fordert, dass das Verbot mit Augenmaß durchgesetzt wird, um Eskalationen zu verhindern. Der Fahrgastverband Pro Bahn erwartet, dass das subjektive Sicherheitsgefühl der Fahrgäste steigt. Wichtig sei, dass das Bahnpersonal mit gutem Vorbild vorangehe und ein Feierabendbier dann auch erst außerhalb der Bahnhöfe öffne.
Und beim Oktoberfest?
„Auch bei Großveranstaltungen gehen wir mit Augenmaß vor“, betont ein DB-Sprecher. „Wir stimmen uns hier schon vorab eng mit Polizei, Ordnungsbehörden und Veranstaltenden ab.“ Polizei und DB Sicherheit sollen im Bahnhof sichtbar präsent sein und deeskalieren, falls nötig. Klar ist: „Der reibungslose Bahnbetrieb geht vor.“
Ist Alkoholverkauf erlaubt?
Laut DB bleiben Gastronomie und Shops an Bahnhöfen von dem Verbot ausgenommen. „Und es ist weiterhin erlaubt, Alkohol verschlossen im Gepäck oder in Einkaufstüten mitzuführen“, heißt es.
Wirkt so ein Verbot?
30 Bahnhöfe in Deutschland sind laut DB bereits heute alkoholfrei, darunter der Hauptbahnhof München. Dort gilt seit Jahren rund um die Uhr ein Alkoholverbot. „Die Erfahrung dort ist eindeutig“, ergänzt DB-Chefin Palla. „Alkoholfrei heißt: weniger Gewalt und weniger Müll.“
Welche Strafen drohen?
„Das Verbot wird mit Augenmaß umgesetzt“, erklärt ein DB-Sprecher. Bei Verstößen gegen das Alkoholkonsumverbot erfolge ein Platzverweis. Bei Wiederholungstätern spreche die DB sogar ein Hausverbot aus. „Bei Verstoß erfolgt ein Strafantrag bei der Bundespolizei.“
MARLENE KADACH