Nach dem Urteil in die Freiheit: Manfred Genditzki mit seiner Frau Maria am Landgericht München I. Nach dem Freispruch verklagte er Bayern auf Schmerzensgeld. © Sigi Jantz
München – Weihnachten war für Manfred Genditzki kein Feiertag, an Silvester schaute er nicht aus dem Fenster seiner Gefängniszelle, und niemand im Knast wusste, wann er Geburtstag hat. Der frühere Hausmeister aus Rottach-Egern saß unschuldig wegen Mordes hinter Gittern. 13 Jahre, 23 Wochen und sechs Tage lang. Dann, am 12. August 2022, kam er endlich frei. „Als ich ins Tegernseer Tal reingekommen bin, kam es mir so vor, als ob alles stillsteht“, erzählte Genditzki damals unserer Zeitung.
2023 sprach ihn ein Gericht vom Vorwurf frei, eine Seniorin ermordet zu haben. Für die lange Zeit im Gefängnis bekam er vom Freistaat Bayern eine Haftentschädigung von 368.700 Euro. Dieser Betrag entspricht der pauschalen Entschädigung für 4916 Tage im Gefängnis, pro Tag sind das 75 Euro.
Doch künftig sollen Justizopfer wie Genditzki vom Staat eine höhere Entschädigung erhalten. Für jeden Tag sollen Betroffene laut einem Vorschlag von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) 100 Euro bekommen. Ab einer sechsmonatigen Haft soll der Betrag laut dem Entwurf ihres Ministeriums auf 150 Euro pro Tag steigen. Entschädigung erhält man, wenn eine Verurteilung später aufgehoben wird. Oder wenn ein Verfahren, das zu Untersuchungshaft geführt hat, eingestellt wird. Klargestellt wird zudem, dass Verpflegung und Unterbringung in der Haftanstalt nicht abgezogen werden dürfen. „Zu unserem Rechtsstaat gehört, dass Fehler korrigiert werden“, sagt Hubig. Wer zu Unrecht in Haft war, müsse angemessen entschädigt werden. Auch dass jemand in einer solchen Situation nachträglich Abzüge für „Kost und Logis“ erdulden müsse, sei falsch. Der Deutsche Anwaltverein, der seit Jahren eine Erhöhung der Tagessätze fordert, lobt die Verbesserung ausdrücklich.
Die Reform ist im Bundesrat zustimmungspflichtig, da die Entschädigung von den Ländern gezahlt werden muss. Laut den im Entwurf enthaltenen Schätzungen dürfte durch die Anhebung der Entschädigung insgesamt eine Belastung für die Justizhaushalte der Länder von knapp 2,5 Millionen Euro pro Jahr entstehen. Trotzdem unterstützt man die Reform auch in Bayern: Die Anrechnung von Kost und Logis in der Haft sei aus Sicht des Justizministeriums „unangemessen“. Bayern habe sich im Bundesrat bereits früher für eine höhere Summe eingesetzt, 2020 wurde sie von 25 Euro auf 75 Euro pro Tag angehoben.
Wie viel Haftentschädigung der Freistaat bislang ausbezahlt hat, erfasst die Statistik des bayerischen Justizministeriums nicht. Es gibt lediglich eine bundesweite Schätzung auf Grundlage einer Abfrage bei den Landesjustizverwaltungen aus dem Jahr 2022. Danach wird jährlich etwa für 80.000 Tage Freiheitsentziehung Entschädigung gezahlt.
Für Genditzki kommt die geplante Erhöhung zu spät. Laut seiner Anwältin Regina Rick entging ihrem Mandanten dadurch eine Summe von etwa 400.000 Euro. Weil Genditzki und Rick sich nach dem Freispruch mit der Haftentschädigung über 368.700 Euro nicht abfinden wollten, verklagten sie den Freistaat auf Schmerzensgeld. In einem Vergleich bekam Genditzki insgesamt 1,31 Millionen Euro, in dieser Summe ist die Haftentschädigung bereits enthalten.
Ein weiteres bekanntes Justizopfer, das von Regina Rick vertreten wurde, ist Sebastian T. Er saß zweieinhalb Jahre unschuldig hinter Gittern, weil ihm Mord an der Studentin Hanna W. aus Aschau vorgeworfen wurde. Der 23-Jährige, der im November 2025 freigesprochen wurde, hat laut Rick bislang nur die 75-Euro-Pauschale bekommen. Sie werde aber prüfen, ob Sebastian T. den höheren Betrag geltend machen kann.
Beinahe wäre die Erhöhung schon früher umgesetzt worden: Ex-Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte im Juli 2024 einen Vorschlag für eine Reform der Strafverfolgungsentschädigung vorgelegt. Da kurz darauf die Ampel-Regierung zerbrach, wurde daraus nichts. Er sah damals für Fälle, in denen jemand sechs Monate oder länger unrechtmäßig inhaftiert war, eine Entschädigungszahlung von 200 Euro pro Tag vor.CAZ/DPA