Bayern passt Naturschutzgesetz an

von Redaktion

München – Erleichterungen für Bayerns Bauern: Das Kabinett hat gestern eine Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes als Folge des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ beschlossen. Demnach soll das Walzverbot „praxisgerechter“ gestaltet werden. Es gilt nach dem Bericht des Ministerrats „zukünftig nur noch innerhalb der Wiesenbrüterkulisse“. Auf über 95 Prozent des Grünlands werde das Verbot aufgehoben. Der Gesetzentwurf wird nun in die Verbandsanhörung gehen und in den Landtag eingebracht. Es ist geplant, dass es zum Jahresbeginn 2027 in Kraft treten soll. Bauernpräsident Günther Felßner begrüßt die Änderung beim bisher pauschalen Walzverbot auf Grünland und die Regelung, nach der Ackerland seinen Status auch bei mehrjähriger Grünlandnutzung behalte. Landwirtschaft und Umweltschutz könnten in Einklang gebracht werden.

Die Änderungen bringen nach Ansicht des Naturschutzverbands LBV „keinen Fortschritt für Bayerns Natur“. Beim Walzverbot und Grünlandumbruch schafften sie aber mehr Praktikabilität für die Landwirte, so LBV-Chef Norbert Schäffer. Verpasst werde eine Chance beim Moorschutz. Die Wiedervernässung hätte Vorrang haben müssen.CM

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