Der Angeklagte (Mitte) vor Gericht. © Matthias Balk/dpa
München – In einem Berufungsprozess um konstruierte Plagiatsvorwürfe hat das Landgericht München I den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Taten wie Betrug, Verleumdung und Urkundenfälschung lastete die Strafkammer dem 72-jährigen Arzt an, der nach Überzeugung des Gerichts den Leiter der Münchner Rechtsmedizin, Matthias Graw, diskreditieren wollte. Zudem muss der Verurteilte eine Schadenswiedergutmachung an das Opfer zahlen.
Es ist der Schlusspunkt eines Verfahrens um einen perfiden Plan, mit dem sich der Mann dem Urteil zufolge an Graw rächen wollte – aus Unzufriedenheit mit der Obduktion seiner 2020 verstorbenen Mutter. Demnach ließ er für Tausende Euro von Ghostwritern ein wissenschaftliches Werk erstellen. Es sollte so wirken, als wäre es 1982 in der DDR erschienen. Dadurch sollte der Eindruck entstehen, der Rechtsmediziner hätte aus diesem Werk für seine 1987 erschienene Dissertation an der Universität Hamburg abgeschrieben.
Der Vorsitzende Richter sprach von einer sehr hohen kriminellen Energie. Aufgrund der Vorwürfe habe die «ganze berufliche Existenz» des renommierten Rechtsmediziners „beinahe vor dem Aus“ gestanden. Mit dem Strafmaß folgte er der Forderung der Staatsanwältin, die von einem „Wissenschaftskrimi par exellence“ sprach. Das Landgericht änderte damit das Urteil des Amtsgerichts München, das den 72-Jährigen 2025 zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt hatte. Vorangegangen war nun eine Verständigung zwischen den Beteiligten: Der 72-Jährige akzeptiert das Urteil des Amtsgerichts, nicht jedoch das Strafmaß. Das Landgericht knüpfte seine Bewährungsstrafe außerdem an die Zahlung von 210.000 Euro an Graw, wovon 100.000 Euro bereits bezahlt wurden. 15.000 Euro muss der Verurteilte zudem an die Staatskasse bezahlen.
Ferner verpflichtete das Gericht den 72-Jährigen dazu, Plagiatsvorwürfe gegen Graw nicht mehr erheben. Behaupten darf er auch nicht mehr, dass seine Mutter in der Rechtsmedizin an Unterkühlung starb oder dass ihr Zahngold herausgebrochen wurde, das verschwand. Zudem muss der Angeklagte eine Internetseite mit Vorwürfen löschen.MM/DPA