Eine Gruppe Paviane sitzt in ihrem Gehege im Tiergarten in Nürnberg. © Karmann/dpa
Nürnberg – Vor einem Jahr war tagelang Ausnahmezustand im Tiergarten Nürnberg: Am 29. Juli 2025 ließen die Verantwortlichen dort zwölf Paviane töten, weil deren Gehege überfüllt war. Eine Entscheidung, gegen die Tierrechts- und Tierschutzorganisationen über Wochen protestierten. Aktivisten ketteten sich unter anderem an dem Affengehege fest, drangen auf das Gelände des geschlossenen Tiergartens ein und errichteten zeitweise ein Protestcamp. Es gab Hasskommentare in den Sozialen Medien und sogar Morddrohungen gegen die Beschäftigten des städtischen Zoos.
Ein Jahr später ist die grundsätzliche Frage immer noch nicht geklärt, die juristische Aufarbeitung läuft seit Monaten: Hat der Tiergarten gegen das Tierschutzgesetz verstoßen, indem er gesunde Affen tötete, wie Tierrechtsorganisationen meinen? Oder blieb den Verantwortlichen nichts anderes übrig, weil in dem überfüllten Gehege keine tierschutzkonforme Haltung mehr möglich war, wie der Tiergarten argumentiert? Noch ist offen, ob es zu einem Prozess kommen wird.
Knapp 800 Strafanzeigen liegen bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gegen Verantwortliche des Tiergartens vor, die Ermittlungen laufen. Strafanzeige stellte damals unter anderem der Verein Pro Wildlife. „Ich hoffe, dass man in der Tiefe ermittelt und das Thema ernst nimmt“, betont Expertin Laura Zodrow. Das Nürnberger Verfahren habe weitreichende Bedeutung über den Einzelfall hinaus: „Da geht es um die ethische Frage unseres Tierschutzes.“ Das deutsche Tierschutzgesetz besagt, dass kein Tier ohne vernünftigen Grund getötet werden darf. Als vernünftige Gründe gelten etwa das Schlachten von Nutztieren, Jagd, Fischerei, die Tierseuchenbekämpfung und das Erlösen eines leidenden Tieres.
„Im Vorfeld der Tötung haben wir die Rechtslage unter Einbezug von Expertinnen und Experten intensiv geprüft und abgewogen“, sagt Tiergartenchef Dag Encke. „Wir können sehr gründlich argumentieren, warum wir zu dieser Entscheidung gekommen sind und weshalb sie im Sinne unseres gesetzlichen Auftrages vernünftig war und ist.“ Der Tiergarten ist ihm zufolge auf einen Prozess vorbereitet. Das Ziel sei aber, die Vorwürfe bereits im Ermittlungsverfahren zu entkräften, sodass es nicht zum Prozess komme. IRENA GÜTTEL