Freising – Die Stadt Freising will im Kampf gegen eine 3. Startbahn nichts unversucht lassen. Der Planungsausschuss der Stadt entschied am Mittwoch, Oberbürgermeisterin Monika Schwind zu ermächtigen, gegebenenfalls eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu erheben. Damit reagiert die Stadt auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juli, mit dem die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen wurden. Das Gericht hatte das sogenannte ewige Baurecht für rechtens gehalten. Hintergrund für den einstimmigen Ermächtigungsbeschluss ist die knappe Frist, um eine Klage einzureichen. Sie läuft zum 21. August ab. Vorher will die Stadt Kosten und mögliche Mitkläger in Erfahrung bringen.AF