Bürgermeister bespitzelte Sekretärin – Geldstrafe

von Redaktion

Reichling/Landsberg – Nach der Bespitzelung seiner Sekretärin mit einer Videokamera ist ein früherer Bürgermeister aus Landsberg, zu einer Geldstrafe von 7200 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht blieb damit knapp unter der Grenze, nach der man als vorbestraft gilt. Amtsgerichtsdirektor Alexander Kessler sprach im Urteil von einem „unglaublichen Vorgang“. Er machte klar, dass dieses Strafmaß nur durch den kurz zuvor noch abgeschlossenen Täter-Opfer-Ausgleich möglich geworden sei. Sonst hätte der 36-Jährige deutlich mehr Tagessätze zu erwarten gehabt. Der Angeklagte hat sich verpflichtet, an seine frühere Mitarbeiterin 10.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.

Der damalige Bürgermeister von Reichling, Johannes Hintersberger, hatte im Zimmer seiner Mitarbeiterin eine Kamera unter dem Schreibtisch angebracht, mit der er jederzeit die Frau sowie Besucher und Telefonate überwachen konnte. Bild und Ton konnte er sich auf sein Handy streamen lassen. Nach einem Jahr flog die Spitzelaktion im Oktober 2025 auf, die Polizei durchsuchte das Rathaus und die Wohnung des Bürgermeisters. Infolge des Skandals verzichtete der 36-Jährige auf eine neue Kandidatur.

Der Ex-Bürgermeister hatte wegen der Tat einen Strafbefehl erhalten. Dagegen hatte sein Anwalt Einspruch eingelegt, diesen später aber nur auf die Strafhöhe beschränkt. Damit wurde die Tat eingeräumt und der Schuldspruch wurde rechtskräftig. In der Verhandlung ging es daher nur noch um die Höhe der Geldstrafe.

In dem Verfahren hatte der Ex-Bürgermeister erklärt, dass seine Mitarbeiterin einen politischen Konkurrenten unterstützt habe. Deswegen sei von Anfang an kein Vertrauen da gewesen. Er habe den Eindruck gehabt, dass sein Vorzimmer „Treffpunkt der Opposition“ gewesen sei. Deswegen habe er die Kamera angebracht. „Das war falsch“, betonte er und entschuldigte sich.DPA

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