Angeblich zu laut: Markus (53) und Ulrike (50) L. mit Sohn Lukas (11) aus Schäftlarn-Ebenhausen sollen aus ihrer Wohnung ausziehen, in der sie seit zehn Jahren wohnen. © SIGI JANTZ
München – Muss die Familie von Lukas (11) ausziehen, weil Nachbarn sich über den Lärm des behinderten Buben beschweren? Das ist jetzt ein Fall für das Münchner Amtsgericht (wir berichteten). Am Dienstag lief dort die Güteverhandlung: Richter Alexander Bohmann fühlte vor, ob es noch eine Chance gibt, dass sich das Vermieterpaar mit der Familie einigt. Danach sieht es aktuell allerdings überhaupt nicht aus – obwohl Klägeranwalt Richard Ginglseder als Ziel setzte, dass „alle hier als Gewinner rausgehen“.
Doch die Vermieter halten an ihrer Räumungsklage fest. Bis 1. August wollten sie Lukas und seine Eltern aus der Wohnung in Schäftlarn-Ebenhausen (Kreis Bad Tölz-Wolfratshausen) haben – zehn Jahre lang wohnen die drei schon dort. Jahrelang war das Verhältnis zu den Nachbarn intakt – bis der Bub (er leidet an einem Gendefekt) 2023 zwei Infektionen hatte und nicht gut schlafen konnte. „Danach kamen Beschwerden“, sagt Vater Markus L. „Ansonsten sind es ganz normale Geräusche eines Kindes.“ Die Lärmbeschwerden hält er für „vollkommen übertrieben“.
Doch die Vermieter behaupten: „Mehrere Anwohner fühlen sich massiv belästigt.“ Wie vor Gericht herauskam, stammen die Beschwerden aber nur von zwei Nachbarn – darunter sogar eine Wissenschaftlerin, die zum Thema Eltern und Familien forscht. Sie seien „besonders sensibel“, sagt Anwalt Jorg Roth, der die Familie vertritt. Der „psychologische Faktor“ sei „hier offensichtlich entscheidend“. Aber: Es wurden auch konkrete Lärmprotokolle vorgelegt, die das Gericht sichten will – denn nun steht eine Beweisaufnahme an. Die beiden Nachbarn müssen dann in öffentlicher Verhandlung vor dem Amtsgericht aussagen.
„Diese Protokolle sind überwiegend nicht wahr“, sagt Markus L. „Wir können die Vorwürfe durch Videoaufnahmen entkräften. Teilweise hat Lukas zu den Zeiten nachweislich geschlafen.“
War die Kündigung rechtens? Das wird nun vor Gericht geprüft. Ein Ende des Streits ist nicht in Sicht. Der Vermieter war lediglich bereit, über eine Auszugsfrist zu verhandeln – und lehnt eine Schlichtung ab. Lukas‘ Eltern sagen deutlich: „Wir möchten bleiben.“ANDREAS THIEME