Starnberg erhält 280.000 Euro

von Redaktion

Schadenersatz wegen baulicher Mängel nach Seebad-Sanierung

Nach der Seebad-Sanierung fand die Stadt Mängel. © ike

Starnberg – Ihr Seebad bereitet der Stadt Starnberg immer wieder Sorgen. So musste unter anderem die Sauna des Seebads vor zwei Jahren wegen eines massiven Wasserschadens schließen. Doch nicht nur das: Die Stadt Starnberg hatte das von ihr beauftragte Architekturbüro wegen baulicher Mängel im Eingangsbereich und auf der Gastronomie-Terrasse verklagt. Nun sprach das Landgericht München II ein Urteil zugunsten der Stadt: Sie soll 280.000 Euro Schadenersatz erhalten. Außerdem muss das Architekturbüro, das Planungsfehler begangen und die Arbeiten unzureichend beaufsichtigt haben soll, für die Beseitigung der Mängel aufkommen.

Das Urteil – das noch nicht rechtskräftig ist – könnte erst der Anfang gewesen sein. Denn es gibt auch Probleme bei der Entwässerung, der Abdichtung des Dachs sowie bei der Fassade des Seebads. Dazu läuft eine zweite Klage. Das Seebad wurde zwischen 2015 und 2018 umgebaut, erweitert und modernisiert. Immerhin: Im Herbst soll die Sauna wieder öffnen.GMA

Artikel 9 von 11