Wütend: Lina (li.) und Mandy Boulgarides. © Thedens
Beate Zschäpe bei dem Prozess um die NSU-Morde im Januar 2018 am Münchner Oberlandesgericht. Das Urteil damals: lebenslange Freiheitsstrafe. © Peter Kneffel/dpa
München – 11. Juli 2018: Nach mehr als fünf Jahren Strafprozess – einem der längsten, die es je in der Bundesrepublik gab – wurde Beate Zschäpe wegen ihrer Mittäterschaft bei zehn NSU-Morden zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Oberlandesgericht stellte zusätzlich die besondere Schwere der Schuld fest. Das bedeutet: Zschäpe muss mindestens 15 Jahre im Gefängnis bleiben – im Schnitt sind es in Bayern 23 Jahre bei solch einem Urteil. Diese gesetzliche Regelung soll die Bevölkerung vor schweren Straftätern schützen.
Doch jetzt versucht die mittlerweile 51-jährige NSU-Terroristin vorzeitig freizukommen. Wie das Gericht bestätigt, gab es gestern eine nicht-öffentliche Anhörung im Münchner Strafjustizzentrum dazu. Schon am frühen Morgen eilten mehrere Polizeiwagen durch die Landeshauptstadt, um Zschäpe ins Oberlandesgericht zu bringen – aus Chemnitz, wo sie ihre Haftstrafe absitzt. Unbemerkt blieb das natürlich nicht. Im Gericht selbst gab es dagegen ein Versteckspiel: Wo sich Zschäpe genau befand, erfuhr die Öffentlichkeit nicht. Ohnehin hätten Zuschauer und Journalisten den Saal nicht betreten dürfen. Hinter verschlossenen Türen ging es nach Informationen unserer Zeitung um die Festsetzung der sogenannten Mindestverbüßungsdauer für Beate Zschäpe. Diese Entscheidung werde durch die gestrige Anhörung vorbereitet, sagt Gerichtssprecherin Bettina Kaestner.
Der Hintergrund: Seit November 2011 saß Zschäpe in Untersuchungshaft. Diese wird auf die Strafvollstreckung mit angerechnet. Laut Gesetz hat sie also grundsätzlich die Möglichkeit, noch in diesem Herbst freizukommen – dann nämlich hat sie rein rechnerisch bereits 15 Jahre abgesessen.
Die Bundesanwaltschaft will eine vorzeitige Entlassung dagegen unbedingt verhindern. Hinter verschlossenen Türen wurden die Zschäpe-Anwälte gestern zur Sache angehört – auch eine Stellungnahme des Bundesanwalts ist zu erwarten. Erst „in ein paar Wochen“ wird Kaestner zufolge mit einer Entscheidung gerechnet. Dann erst wird klar sein, wann Zschäpe tatsächlich freikommt.
Für eine vorzeitige Entlassung hat sie jetzt schon alles getan: Ihr Antrag ging fristgerecht bei der Justiz ein. Drei bis sechs Monate vor einer möglichen Entlassung muss das der Fall sein. Bei lebenslangen Haftstrafen prüfen Gefängnisse diesen Termin auch selbst. Die JVA Chemnitz muss eine Stellungnahme abgeben, wie Zschäpe sich als Insassin geführt hat – auch davon hängt ab, ob ihre Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Wichtig ist daneben auch das ausführliche Kriminalgutachten, das eine Sozialprognose enthält: Kann eine rechtsradikale Terroristin wirklich ein bürgerliches Leben führen? Wo soll sie wohnen und arbeiten? Fragen wie diese werden im Rahmen des Gutachtens geklärt. Auch ein Psychologe kann hinzugezogen werden. Sogar in einem Aussteigerprogramm für Rechtsextreme hatte Zschäpe sich zuletzt engagiert – alles, um früher aus dem Gefängnis freikommen zu können.ANDREAS THIEME