Im Allgäu ist der Wolf seit Jahren sesshaft. © Symbolbild: dpa
München – Im südlichen Allgäu können Wölfe bis Ende Oktober leichter geschossen werden. Wie der Bund Naturschutz am Freitag mitteilte, haben die Landratsämter Oberallgäu und Ostallgäu sogenannte Weidegebiete ausgewiesen. Damit ist der Abschuss der Wölfe auch möglich, ohne dass vorher ein Nutztier gerissen wurde. Die Abschüsse solle einen „ernsten wirtschaftlichen Schaden“ durch Wölfe vermeiden, heißt es vom BN, der von dieser Argumentation wenig hält. „Es ist völlig absurd. Die Behauptung, dass von einem Wolf, der nie ein Nutztier gerissen hat, die Gefahr eines ernsten wirtschaftlichen Schadens ausgeht, ist an den Haaren herbeigezogen“, betont Beate Rutkowski, die stellvertretende BN-Vorsitzende in Bayern.
Ein männlicher Wolf ist im südlichen Allgäu seit acht Jahren sesshaft. Noch nie seien gerissene Tiere aufgefunden worden, heißt es vom BN. Gerichte hätten in den vergangenen Jahren sehr eindeutig geurteilt, dass selbst ein einmaliger Riss nicht ausreicht, um einen ernsten wirtschaftlichen Schaden zu definieren. Mit dem jährlichen Abschuss mindestens eines Wolfs im Ober- und Ostallgäu würde die Etablierung eines Wolfsbestands verhindert werden, was aus Sicht des BN EU-rechtswidrig wäre.
Den Fehler sehen die Naturschützer weniger bei den Landratsämtern, sondern im neuen Jagdgesetz von Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU). Es ermöglicht eine Bejagung des Wolfs auch, solange der „im ungünstigen Erhaltungszustand verweilt“. Der BN appelliert an die Staatsregierung, die Regelungen zu Wolfsabschüssen von den Kreis- auf die Landesbehörden zu verlagern.