In einem Lager auf dem Kreuzeckhaus im Wettersteingebirge werden die Betten für die Gäste vorbereitet. © Warmuth/dpa
Das Guttenberg-Haus in der Steiermark: Hier wird eine Gebühr für reservierte, aber nicht genutzte Betten diskutiert.
München – Krankheit, schlechtes Wetter oder null Bock: Es gibt viele Gründe, weshalb Menschen lange im Voraus reservierte Hüttenbetten spontan dann doch nicht in Anspruch nehmen. Zum Leidwesen der Hüttenwirte. Denn taucht der Gast nicht auf, bleibt der Schlafplatz genauso leer wie die Kasse. Und das in der Hochsaison, wo Übernachtungsplätze gerade auf stark nachgefragten Touren wohl doppelt bis dreifach vergeben werden könnten. Es ist ein Kreuz mit den No-Shows – so nennen Hüttenwirte es, wenn einfach niemand aufkreuzt, und sie nicht mal die Chance hatten, Nachrücker zu informieren.
In der Steiermark will man jetzt gezielt dagegen vorgehen. Von den rund 90 Berghütten vor Ort betreibt der Alpenverein über 50. „Einerseits haben wir eine gute Nachfrage, aber das Thema, dass mehrfach gebucht, reserviert und dann nicht abgesagt wird, ist natürlich mit Nachteilen für den Pächter und auch für andere Gäste verbunden“, erklärte Norbert Hafner, steirischer Landesvorsitzender beim Österreichischen Alpenverein (ÖVA) gegenüber dem ORF.
Inzwischen würden bis zu 40 Prozent der Reservierungen wieder storniert, so Hafner, daher brauche es nun strengere Regeln. Um die ungerechte Praxis der Doppeltbuchungen einzudämmen, plant man ab 2027 eine verbindliche Stornoregelung. Der ÖVA arbeitet gemeinsam mit dem Deutschen und dem Südtiroler Alpenverein an den Plänen. Die Naturfreunde in der Steiermark schließen sich derzeit noch nicht an.
Ein Blick in die Schweiz zeigt, wie die Regelung aussehen könnte: Der Schweizer Alpenclub (SAC) ruft bereits flächendeckend Reservierungsgebühren für seine bewirteten Hütten auf. Zehn Franken (circa 10,85 Euro) werden pro Gast erhoben und im Falle des Nichterscheinens auch vom Wirt einbehalten. So handhabt man es zum Beispiel auch auf der Tegernseer Hütte im Landkreis Miesbach, mit einer Stornogebühr in Höhe von 15 Euro pro Person und Nacht. Denn auch hierzulande sind Stornogebühren keine Seltenheit mehr. Nur gibt es keine zentrale Regelung. Manchmal spricht man sich sektionsintern für eine Lösung aus, oft aber entscheidet jeder Hüttenwirt selbst.
Der Deutsche Alpenverein betreibt gut 325 Hütten. „Auch auf unseren Hütten werden bis zu 40 Prozent der Reservierungen storniert. Rund ein Drittel der stornierten Reservierungen wird derzeit finanziell belastet“, teilt Sprecherin Miriam Roth mit. Beim DAV denkt man ebenfalls darüber nach, verbindliche Reservierungsbedingungen einzuführen. „Wir gehen davon aus, dass verbindliche Stornogebühren zu mehr Verbindlichkeit bei Hüttenreservierungen führen können“, erklärt Roth weiter mit Blick auf den Vorstoß der Steiermark.
Die Sektion Oberland hat ihre Regelungen zuletzt in diesem Jahr angepasst: Wer zwischen neun und drei Tagen vorher absagt, verliert 15 Euro.Alle, die unter 48 Stunden vorher absagen, zahlen – ähnlich wie bei Hotels üblich – den vollen Übernachtungspreis zuzüglich des Infrastrukturbetrags in Höhe von fünf Euro. Wer am selben Tag einfach nicht auftaucht, bezahlt diese beiden Beträge und dem Arrangement entsprechend zudem Abendessen sowie Frühstück. Die Summe entschädigt den Wirt nur zum Teil: Er ist auf jeden Gast vorbereitet, hat im Tal Waren bestellt, ins Gebirge transportiert und auf der Hütte zur Mahlzeit vorbereitet. Wenn ganze Gruppen fernbleiben, müssen Speisen weggeworfen werden.
„Deshalb sprechen wir uns grundsätzlich dafür aus, Übernachtungsgäste für einen verantwortungsvollen Umgang mit Reservierungen zu sensibilisieren“, teilt die Sektion München und Oberland mit. „Dazu gehört insbesondere, auf Mehrfachbuchungen sowie auf kurzfristige, vermeidbare Stornierungen zu verzichten.“ Ob Stornogebühren die Rücksicht auf andere Bergsportlern fördern, wird sich in der Steiermark vielleicht schon bald zeigen.CORNELIA SCHRAMM