München ist ein Shopping-Sonderfall

von Redaktion

Drei offene Sonntage mit eingeschränktem Sortiment – City Partner hofft auf mehr

München – Die Münchner Einzelhändler würden sich mehr verkaufsoffene Sonntage wünschen – allerdings ist die rechtliche Lage in der Landeshauptstadt kompliziert. Nach der Münchner Ladenschlussverordnung gibt es bereits drei Termine für Sonntagsöffnungen, erklärt Wolfgang Fischer, der Geschäftsführer von City Partner München, einem Zusammenschluss von Einzelhändlern und Gastronomen. Das sind der Faschingssonntag, der erste Oktoberfestsonntag und der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober. Allerdings gelten räumliche Begrenzungen und Einschränkungen für das Sortiment. So sind am Faschingssonntag beispielsweise nur Konditoreiwaren, Süßwaren, Tabakwaren, Scherzartikel und Schreibwaren erlaubt. Die Leitsortimente der Innenstadt wie Bekleidung oder Schuhe sind an allen drei Terminen ausgeschlossen. „Man kann also nicht von einer Sonntagsöffnung des Handels sprechen“, erklärt Fischer.

Nach dem neuen bayerischen Ladenschlussgesetz, das 2025 in Kraft trat, sind pro Jahr maximal vier verkaufsoffene Sonntage erlaubt. Rein rechtlich ist damit für München nur noch ein Termin möglich. „Wir haben seitens City Partner bereits zwei verkaufsoffene Sonntage organisiert – mit sehr positiver Resonanz“, berichtet Fischer. Am 18. Juni 2006 anlässlich der Fußball-WM – dafür gab es eine Sondergenehmigung. Und am 14. Juni 2015 zum Stadtgründungsfest. Dagegen klagte damals die Gewerkschaft Verdi und bekam Recht. Nun muss geprüft werden, ob mit dem neuen Ladenschlussgesetz ein verkaufsoffener Sonntag zum Stadtgründungsfest möglich ist, sagt Fischer. „Entscheiden muss der Stadtrat.“

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