Tutzinger rief zum Mord an Juden auf

von Redaktion

Gewaltandrohungen und Beleidigungen: 71-jähriger Holocaust-Leugner vor Gericht

Prozessauftakt: Ein wegen Volksverhetzung angeklagter Mann aus Tutzing wird in Handschellen in den Gerichtssaal geführt. © Lennart Preiss/dpa

Tutzing – Er soll den Holocaust als „groteskes Märchen“ bezeichnet und behauptet haben, dass hinter dem Anschlag auf das World Trade Center und hinter der Corona-Pandemie jüdische Angriffe steckten. Außerdem rief er laut Anklage zum Mord an Juden auf. Vor dem Landgericht München II hat ein neuer Prozess gegen einen verurteilten Holocaust-Leugner begonnen.

Das 71-Jährige aus Tutzing soll – seitdem YouTube ihn wegen vorheriger Strafverfahren und einschlägiger Verurteilungen gesperrt hat – auf Plattformen wie Telegram Verschwörungsmythen verbreitet und den Mord an sechs Millionen Juden durch das Nazi-Regime geleugnet und gleichzeitig auch tödliche Gewalt gegen Menschen jüdischen Glaubens befürwortet und sogar gefordert haben.

In der seitenlangen Anklage sind Gewaltaufrufe, brutale, antisemitische Beschimpfungen und Verschwörungsmythen aufgelistet, die der Mann verbreitet haben soll. Immer wieder nickt der 71-Jährige, wenn seine Zitate vorgelesen werden, oder er reckt den Daumen in die Höhe – zumindest so weit es geht. Die Hände des Mannes, der auch immer wieder den Hitlergruß gezeigt haben soll, sind mit Handschellen an einem Gürtel befestigt.

In seinem Podcast hatte er laut Anklage dazu aufgefordert, Juden zu jagen und zu „neutralisieren“. Er sagte, sie „verdienen es nicht, am Leben zu bleiben“, begrüßte es, sie „aufzuspüren und zu töten“ und forderte „die totale Ausrottung“. Den Holocaust habe er als Aberglauben bezeichnet – und gleichzeitig bedauert, dass bei dem historischen belegten Massenmord nicht alle Juden getötet wurden.

Die Generalstaatsanwaltschaft München wirft dem 71-Jährigen, der die Verhandlung auch nutzte, um seine kruden Theorien zu verbreiten und von einer „Inquisition“ gegen ihn zu sprechen, unter anderem Volksverhetzung und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen in Dutzenden Fällen vor. Das Gericht hat zehn Verhandlungstage angesetzt, das Urteil könnte damit am 21. Oktober gesprochen werden.

Der in Kanada aufgewachsene Angeklagte wurde vor acht Jahren vor dem Münchner Landgericht bereits wegen Volksverhetzung und des Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen zu drei Jahren und zwei Monaten Gefängnis verurteilt. Seine Schwester, die er damals mit dem Hitlergruß im Gerichtssaal begrüßte, war mitangeklagt und wurde wegen Volksverhetzung zu zehn Monaten Haft verurteilt.

Auch in diesem Prozess ging es um eine Vielzahl von rechtsextremen Propagandavideos, in denen er gegen Flüchtlinge und Juden hetzte. Der Prozess damals fand unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen statt. Wachleute hatten selbst die Schuhe von Besuchern – einige davon stammten aus dem Umfeld des Angeklagten – nach Waffen und Sprengstoff durchleuchtet.MM/DPA

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