München – Weil ein Ehepaar nach Ansicht eines Gerichts seine Bahnfahrt zum Münchner Flughafen zu knapp kalkuliert hat, hat es keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für einen Ersatzflug. Dass im deutschen Schienenverkehr Verspätungenvorkommen könnte
Dieser Artikel (ID: 2602576) ist am 13.10.2026 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 6), Wasserburger Zeitung (Seite 6), Mangfall-Bote (Seite 6), Chiemgau-Zeitung (Seite 6), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 6), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 6), Neumarkter Anzeiger (Seite 6).