Das sogenannte Betretungsrecht regelt den Zugang zu fremden Flächen wie Wälder und Weiden, vorwiegend zu Erhohlungszwecken. Sind private Flächen betroffen, schränkt das Betretungsrecht das Eigentumsrecht ein. Allerdings: Das Betretungsrecht macht den Eigentümer nicht haftbar für eventuelle Unfälle –
Dieser Artikel (ID: 92064) ist am 14.09.2017 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 3), Wasserburger Zeitung (Seite 3), Mangfall-Bote (Seite 3), Chiemgau-Zeitung (Seite 3), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 3), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 3), Neumarkter Anzeiger (Seite 3).