Ethische Fragen kommen im Wahlkampf kaum vor. Doch der neu gewählte Bundestag wird sich mit moralisch schwierigen Themen befassen müssen – dazu gehört die Reproduktionsmedizin und damit das Embryonenschutzgesetz. Die wichtigsten Punkte im Überblick.
Das Embryonenschutzgesetz aus dem Jahr 1990 regelt die „In-vitro-Fertilisation“ (IVF), die künstliche Befruchtung. Es soll im Wesentlichen den Missbrauch von Embryonen verhindern, die nach einer solchen Behandlung entstehen. Als Embryo gilt bereits eine befruchtete, entwicklungsfähige Eizelle.
Die künstliche Befruchtung ist in Deutschland legal, ebenso wie eine nicht-anonyme Samenspende, damit Kinder die Chance haben, ihre Herkunft zu erfahren. Zudem darf jede Frau auch eigene Eizellen einfrieren lassen, um möglicherweise später Mutter zu werden. Unter strengen Auflagen wird ebenso eine sogenannte Embryonenspende praktiziert.
Eine Eizellspende oder eine Leihmutterschaft, bei der eine Frau ein Baby für ein anderes Paar zur Welt bringt, ist in Deutschland hingegen verboten. Insbesondere das Verbot der Eizellspende wird hierzulande aber immer häufiger kritisiert: Das Hauptargument der „gespaltenen Mutterschaft“ greife in Anbetracht der legalen Samenspende, und damit der „gespaltenen Vaterschaft“, zu kurz, heißt es (siehe Hauptartikel und Interview). In den meisten europäischen Ländern, bis auf Deutschland, Norwegen und die Schweiz, ist eine Eizellspende erlaubt.
Die gesetzlichen Regelungen sind jedoch von Land zu Land unterschiedlich: In Tschechien, Spanien und auch Großbritannien erhalten die Spenderinnen ein Honorar, das pro Spende bis zu 1000 Euro beträgt. Dies gilt im Wesentlichen auch für Länder wie Polen und die Ukraine. In allen anderen Ländern bekommen die Spenderinnen indes „nur“ Aufwandsentschädigungen, die grundsätzlich geringer ausfallen.
Als ein großes Problem bei der Eizellspende gilt die Anonymität der Spenderin, insbesondere in Ländern wie Tschechien, wo sich auch viele deutsche Paare behandeln lassen. bn