München – Lisa* ist 2,5 Jahre alt. Sie ist blond, sie lacht viel – und sie sieht ihrem Vater „so unglaublich ähnlich“, sagt Lisas Mutter Maria Seibold*, 43. Ginge es nach deutschem Recht, wäre Lisa nie zur Welt gekommen. Denn das Mädchen ist aus einer Eizellspende entstanden. Und die ist in Deutschland verboten (siehe Randspalte).
Lisa ist ein „absolutes Wunschkind“. Eines, auf das die Eltern jahrelang warten mussten. Zwölf künstliche Befruchtungen, rund 100 000 Euro Behandlungskosten – alles vergeblich. Am Ende blieb nur noch pure Verzweiflung – und der Weg ins Ausland, nach Tschechien. Mit im Gepäck: die letzte Hoffnung auf ein Baby. Durch eine Eizellspende.
Kaum jemand weiß, wie Lisa entstanden ist. Und dass sie nur die Gene ihres Vaters in sich trägt; die andere Hälfte ihres Erbguts stammt von einer fremden Frau. Zu dem kleinen „Insider-Kreis“ gehört allerdings auch die Staatsanwaltschaft Augsburg – weil sie gegen eine Frau ermittelte und Anklage erhob. Diese Frau heißt Christine Büchl, ist 56 Jahre alt und Kinderwunsch-Beraterin (siehe Interview).
Maria Seibold war lange Zeit Büchls Patientin, denn sie brauchte professionelle Hilfe, um mit ihrer ungewollten Kinderlosigkeit klarzukommen, den Tag zu überstehen, irgendwie zumindest. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautete auf „Beihilfe zur missbräuchlichen Anwendung von Fortpflanzungspraktiken“. Übersetzt bedeutet das: Büchl soll Frauen wie Maria Seibold zu Eizellspenden im Ausland verholfen haben: damit sich deren Babywunsch doch noch erfüllt.
Büchl bestritt das von Anfang an, sprach stets von „ergebnisoffenen Beratungen“. „Meine Patientinnen haben ihre Entscheidungen immer allein getroffen. Das gilt insbesondere für die Wahl eines ausländischen IVF-Zentrums.“ IVF steht für In-vitro-Fertilisation, eine Zeugung im Reagenzglas.
Jetzt wurde Büchl am Amtsgericht Augsburg freigesprochen. Streng genommen sogar schon zum zweiten Mal. Den ersten Freispruch, „nach Aktenlage“, hatte die Staatsanwaltschaft seinerzeit nicht akzeptiert – Ende August kam es deshalb zum Prozess.
Vier Verhandlungstage, rund 20 Zeuginnen, allesamt Büchls Patientinnen. Die meisten von ihnen sind heute Mütter – dank einer Eizellspende. Viele sagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus: Zu persönlich, zu intim, sei das Ganze. Angespannt saßen sie vor dem Richter, ließen Fragen zu ihrer Unfruchtbarkeit über sich ergehen und verschwanden dann schnell wieder aus dem Gerichtssaal.
Die Staatsanwaltschaft hat nun eine Woche Zeit, Berufung gegen den Freispruch einzulegen. Macht sie das, geht es in eine weitere Runde: für Büchl – und auch für die betroffenen Frauen. „Man fühlt sich wie eine Verbrecherin“, sagt am Mittwochnachmittag eine von ihnen, die „bloß nicht“ ihren Namen in der Zeitung lesen will. Dabei habe man nichts Illegales getan! Sie steht im ersten Stock vor dem Sitzungssaal 136, hier findet der letzte Verhandlungstag statt. Sie wartet auf ihre Vernehmung, eigentlich wäre sie viel lieber auf dem Heimweg. Nur weg hier.
Der Prozess an sich wäre wenig spektakulär – würde hier nur über das Einzelschicksal einer Kinderwunsch-Beraterin entschieden. Aber es geht um mehr: Das Embryonenschutzgesetz aus dem Jahr 1990 könnte auf den Prüfstand kommen. Ein Gesetz, das viele Experten für veraltet halten – und das ihrer Ansicht nach spätestens in Zeiten einer „Ehe für alle“ nach einer Reform schreit.
Auch Maria Seibold wird zornig, wenn Frauen wie sie bis heute öffentlich verurteilt werden – nur deshalb, weil sie sich für eine Eizellspende entschieden haben. „Wo bitte ist da der große Unterschied zur Samenspende, die bei uns ja erlaubt ist?“, fragt Maria Seibold dann. Ob nun die Hälfte des Erbguts von der Mutter stammt oder vom Vater, das spiele doch keine Rolle. Zentral sei vielmehr die Frage: Wie weit gehen wir für ein Kind?
Nach jedem Rückschlag ein Stück weiter, so lautete zumindest Maria Seibolds Antwort. Und als sie dann endlich, nach der zwölften künstlichen Befruchtung schwanger wurde, kam in der 13. Woche eine niederschmetternde Nachricht: Das Kind habe einen Gendefekt von ihr geerbt, es sei schwer behindert, vermutlich nicht lebensfähig. Die Eltern entschieden sich für einen Abbruch. Eine grauenhafte Zeit. Maria Seibold schmiss sogar ihren Job – sie konnte einfach nicht mehr länger mit Kindern arbeiten. Ein Jahr nach dieser Schockdiagnose entschied sie sich dann für eine Eizellspende. Der erste Versuch lief schief, ein neuer Tiefschlag. Doch der zweite Versuch klappte. Maria Seibold hatte eine „Traumschwangerschaft“.
Sollte der Bundestag in der nächsten Legislaturperiode über eine Legalisierung der Eizellspende abstimmen, wird es eine Gewissensentscheidung. Die meisten Reproduktionsmediziner kennen dieses Dilemma längst aus der Praxis: Was, wenn nur noch die Eizellspende den Kinderwunsch erfüllen kann? Sei es, weil die Frauen zu alt sind, weil sie unter schweren Gendefekten leiden, die sie vererben könnten, oder weil eine Krebserkrankung ihre Fruchtbarkeit zerstört hat.
„Dann wird es echt schwierig“, sagt eine Gynäkologin, die lieber anonym bleiben will. „Wenn wir eine seriöse Klinik im Ausland empfehlen, machen wir uns strafbar. Wenn wir es nicht tun, überlassen wir diese verzweifelten Frauen ihrem Schicksal.“ Denn als Laien könnten sie nur schwerlich zwischen guten und schlechten Zentren unterscheiden – und gerieten womöglich „an Pfuscher“.
Das weiß auch Kinderwunsch-Beraterin Büchl. Rund 10 000 Frauen aus Deutschland pilgern jährlich ins Ausland: Eizellspenden seien eben „ein Riesenbusiness mit vielen schwarzen Schafen“. Nur: Bei den vielen verzweifelten Frauen schüre „ein Schwangerschafts-Versprechen“ aus dem Internet stets neue Hoffnung. Auch Maria Seibold kennt solche Gefühle. Zum Schluss klammere man sich an jeden Strohhalm – und habe gleichzeitig kaum noch Kraft. Diese unstillbare Sehnsucht nach einem Baby, sie lässt sich nicht abstellen. Erst als Lisa unterwegs ist, fällt der Druck von Maria Seibold ab. „Wir haben ein wunderbares Kind“, sagt die Mutter heute.
Sobald das Mädchen alt genug ist, will sie die Kleine aufklären: darüber, dass sie aus der Eizelle einer fremden Frau entstanden ist, darüber, dass diese Frau anonym bleiben wollte, darüber, dass die Mama dieser Frau „unendlich dankbar“ ist. Sonst gebe es ja die Lisa gar nicht. „Lisa soll nicht mit einer Lüge über ihre Herkunft aufwachsen“, sagt Maria Seibold. Sie sagt aber auch: „Lisa ist und bleibt mein Kind. Denn sie ist in meinem Bauch gewachsen.“
*Namen geändert