545 gegen Glaser

von Redaktion

Der AfD-Kandidat fällt in drei Wahlgängen als Bundestags-Vizepräsident durch

München/Berlin – Als er auch im zweiten Wahlgang durchfiel, wirkte Albrecht Glaser noch nicht sehr überrascht. Dieser Eindruck entstand vor allem deshalb, weil er es für wichtiger hielt, zu telefonieren, als dem neuen Bundestagspräsidenten dabei zuzuhören, wie der das Ergebnis verkündete. In gewisser Weise war das verständlich. Dass Glaser die im zweiten Durchlauf nötige absolute Mehrheit bekommen würde, war quasi ausgeschlossen. Schon im ersten Durchgang hatten ihn die anderen Fraktionen schließlich auflaufen lassen, warum also hätte es im zweiten Anlauf anders sein sollen?

Nun aber, im dritten Wahlgang, würde eine einfache Mehrheit der AfD-Abgeordneten reichen, wenn sich die anderen nur enthielten. Eine Chance, wenn auch ein kleine. Doch wieder fiel Glaser durch. Der 75-Jährige erhielt auch im dritten Versuch nur 114 von 685 abgegebenen gültigen Stimmen, 545 Abgeordnete stimmten mit Nein, 26 enthielten sich. Im Anschluss beendete Schäuble die Sitzung. Das war es gewesen. Zumindest für diesen Tag.

Was ist der Grund für die breite Ablehnung bei Union, SPD, FDP, Grünen und Linken? Der stellvertretende Parteivorsitzende Glaser hält sich selbst für einen „Musterdemokraten“. Viele Abgeordnete der anderen Bundestagsfraktionen sehen das allerdings anders. Sie wollen Glaser wegen umstrittener Äußerungen zum Grundrecht der Muslime auf Religionsfreiheit nicht wählen. In einer Rede bei einer AfD-Veranstaltung im vergangenen April hatte Glaser nämlich gesagt: „Der Islam ist eine Konstruktion, die selbst die Religionsfreiheit nicht kennt und die sie nicht respektiert. Und die da, wo sie das Sagen hat, jede Art von Religionsfreiheit im Keim erstickt. Und wer so mit einem Grundrecht umgeht, dem muss man das Grundrecht entziehen.“ Nun allerdings entzogen stattdessen die meisten Abgeordenten ihm ihre Stimmen.

Nach der Abfuhr für ihren Kandidaten muss die AfD-Fraktion beraten, ob sie zu einem späteren Termin einen weiteren Durchgang mit Glaser beantragt oder demnächst einen Ersatzkandidaten präsentiert. „Die Fraktion wird verhandeln, und danach werden wir entscheiden“, sagte Glaser nach der Sitzung. Die AfD kann Glaser aber nur mit Einverständnis des Ältestenrats erneut antreten lassen, also mit Zustimmung der anderen Fraktionen.

Dass ein anderer AfD-Kandidat vielleicht mehrheitsfähiger gewesen wäre, glaubt Glaser nicht. „Wenn wir einen anderen Bewerber gestellt hätten, hätte man auch dort einen Vorwand gesucht, und man hätte ihn auch dort gefunden.“

Die Kandidaten der anderen Fraktionen für die Vizepräsidenten-Posten wurden gestern hingegen überwiegend mit deutlicher Mehrheit und sämtlich im ersten Durchgang gewählt. Das schlechteste Ergebnis erhielt der frühere SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann mit 396 von 703 Stimmen. Daneben wurden gewählt: der frühere Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU, 507 Ja-Stimmen), FDP-Vize Wolfgang Kubicki (489 Ja-Stimmen), die bisherige Bundestagsvizepräsidentinnen Petra Pau (Linke, 456 Ja-Stimmen) und Claudia Roth (Grüne, 489 Ja-Stimmen).  hor, dpa, afp

Artikel 3 von 5