Bei einem Schwarzbau handelt es sich um ein Bauwerk, das ohne die erforderliche Baugenehmigung illegal errichtet, erweitert oder geändert wurde.
Die Bayerische Bauordnung regelt die Anforderungen, die bei Bauvorhaben zu beachten sind, unter anderem auch die benötigten Genehmigungen sowie die Bauübe
Dieser Artikel (ID: 199395) ist am 06.11.2017 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 3), Wasserburger Zeitung (Seite 3), Mangfall-Bote (Seite 3), Chiemgau-Zeitung (Seite 3), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 3), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 3), Neumarkter Anzeiger (Seite 3).