München – Schon der Alte Fritz, der König von Preußen, hat sich ganz praktisch mit Intersexualität auseinandergesetzt, erzählt Sebastian Menzel, 50, aus München. Intersexualität bedeutet, dass man zwischen den Geschlechtern geboren wurde. Das heißt, dass nicht eindeutig zu erkennen ist, ob das Baby ein Mädchen oder ein Bub ist. Früher sprach man von „Zwittern“ oder „Hermaphroditen“ (siehe unten).
Friedrich II. hat es für sein Königreich jedenfalls so geregelt: In einem solchen Fall legten die Eltern nach der Geburt fest, welches Geschlecht der Nachwuchs denn nun hat. Entweder oder. Doch das galt nicht für immer. Wenn das Kind älter war, nämlich 18, durfte es selbst entscheiden: Bin ich männlich oder bin ich weiblich? „Also konkret Militärdienst oder ein Leben als preußische Frau, die weniger Rechte hat“, sagt Sebastian Menzel, der selbst als Intersexueller auf die Welt kam.
Sebastian Menzel ist genetisch ein Mann, doch nach seiner Geburt wurde er wie ein Mädchen aufgezogen. Bei ihm hatte sich kein Penis ausgebildet und die Hoden waren im Bauchraum, also von außen nicht sichtbar. Er wusste lange Zeit gar nicht, dass er intersexuell ist. Seine Eltern tauften ihn Sandra. Erst viele Jahre später wurde aus Sandra Sebastian. Dazwischen lag eine jahrelange Leidensgeschichte, er hatte gleich mehrere Operation. Ein Arzt verschrieb ihm sogar Hormone, um die männliche Pubertät zu unterdrücken.
Sebastian Menzel hat sich schon vor Jahren für ein Geschlecht entschieden. Aber geht es nach dem höchsten deutschen Gericht, dann soll es künftig einen weiteren Weg geben – ein drittes Geschlecht. Ein dauerhaftes Leben zwischen den Geschlechtern. Neben männlich und weiblich muss künftig ein dritter Geschlechtseintrag im Geburtenregister möglich sein. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beschlossen. Das Argument der Richter: Personen, die sich dauerhaft weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuordnen lassen, werden in ihren Grundrechten verletzt, wenn sie das Personenstandsrecht zwingt, das Geschlecht zu registrieren – aber nur die Auswahl zwischen männlich und weiblich lässt.
Geklagt hatte Vanja, 27, intersexuell. In Karlsruhe ist sie als Klägerin aktenkundig. Der dunkle Bart lässt auf einen Mann schließen, die weichen Gesichtszüge auf eine Frau. Eine Chromosomenanalyse bestätigt: Vanja ist weder Frau noch Mann. In amtlichen Dokumenten wollte sie sich nicht als weiblich oder männlich bezeichnen, sondern als „divers“ – dafür hat Vanja, die aus der Nähe von Hannover stammt, bis zum Bundesverfassungsgericht geklagt. „Es wird so getan, als gäbe es uns gar nicht“, sagte sie in einem Interview in der taz. Wenn intersexuelle Menschen ihr Geschlecht in amtlichen Dokumenten mit „divers“ oder auch „inter“ angeben könnten, sagte sie, sei das ein erster Schritt, ein „selbstbewusstes Symbol für das Ende der Unsichtbarkeit“.
Nach Schätzungen gibt es bis zu 100 000 intersexuelle Menschen in Deutschland. Seit 2013 muss der Geschlechtseintrag bei intersexuellen Kindern im Geburtenregister eigentlich freibleiben. „Aber das passiert tatsächlich in sehr wenigen Fällen – unter einem dutzend Mal“, sagt Sebastian Menzel, der bei „rosaAlter“ in München arbeitet, einer Beratungsstelle für ältere Lesben, Schwule, Transgender und Intersexuelle. Er vermutet, dass die Eltern Angst haben, ihr Kind zu stigmatisieren – und lieber ein Geschlecht, auch wenn es das falsche ist, eintragen als gar keines.
Sebastian Menzel selbst hält den Richterspruch für einen „Fortschritt“. „Ich bin der Ansicht, dass jeder Betroffene das Recht – aber nicht die Pflicht – haben sollte, ein drittes Geschlecht anzugeben.“ Für ihn selbst kam so ein Gedanke nie in Frage – er hat sich immer als Mann gefühlt, er setzte irgendwann die weiblichen Hormone ab und kam mit über 30 in den Stimmbruch. Gerade das ist es, was er betroffenen Kindern ersparen will: Dass Eltern und Ärzte mit medizinischer Hilfe den Nachwuchs in eine Richtung treiben – Mann oder Frau.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist in dieser Hinsicht für Menzel ein Erfolg, aber wahrscheinlich verbirgt sich dahinter noch viel mehr: eine gesellschaftspolitische Revolution. Das höchste Gericht schafft ein Bewusstsein für das dritte Geschlecht. Aber was bedeutet das für die Ehe? Muss es deutschlandweit intersexuelle Toiletten geben? Was ist mit dem getrennten Sportunterricht in der Schule? Was ist das richtige Wort: er, sie, keins von beiden? Der Karlsruher Beschluss wirft mehr Fragen als Antworten auf. Die Unterscheidung zwischen Mann oder Frau, darauf beruht nun mal unser Weltbild.
Deutschland wäre mit einer Neuregelung das erste Land in Europa, in dem die Registrierung eines dritten Geschlechts möglich wäre. Der Gesetzgeber muss bis Ende 2018 tätig werden, das ist die Ansage aus Karlsruhe. Was genau getan werden soll, dass haben die Richter allerdings offen gelassen. Eine Möglichkeit wäre auch, künftig generell auf Geschlechtseinträge im Personenstandsrecht zu verzichten. Vieles ist noch offen. Aber Sebastian Menzel sieht bei aller Freude auch einige Alltagsschwierigkeiten auf Intersexuelle zukommen, die auf ein drittes Geschlecht im Pass bestehen. „Wenn ich maximal nach Mallorca reise“, sagt er, „dann ist ein drittes Geschlecht bestimmt kein Problem.“ Aber was ist, wenn man nach Saudi-Arabien oder in den Iran reist und dort steht „divers“ oder „inter“ im Pass? „Da wäre ich gespannt, wie die Beamten an der Grenzen reagieren.“ Bestimmt nicht so tolerant wie der Alte Fritz.