Ladenöffnungszeiten: Das sind die Ausnahmen

von Redaktion

Allgemein gilt: Geschäfte dürfen in Bayern von Montag bis Samstag von 6 bis 20 Uhr öffnen. Das in Bayern geltende Bundesladenschlussgesetz lässt aber einige Ausnahmen zu. Zum einen hängt es von der Art des Geschäfts ab: Bäckereien dürfen bereits ab 5.30 Uhr öffnen. Apotheken, Tankstellen und Stände in Bahnhöfen oder Flughäfen können unter bestimmten Umständen durchgehend verkaufen. Von 20 bis 6 Uhr morgens dürfen diese Geschäfte allerdings nur „Reisebedarf“ anbieten. Dazu zählen Zeitungen, Stadtpläne, Tabakwaren oder auch Medikamente für die Reise-Apotheke. Lebensmittel dürfen in dieser Zeit nur in kleinen Mengen verkauft werden. Erlaubt ist der Verkauf dieser Produkte außerhalb der eigentlichen Ladenöffnungszeiten tatsächlich nur an Reisende. Verkäufer bestimmter Waren dürfen diese an Sonn- und Feiertagen zeitlich begrenzt anbieten: Milch (zwei Stunden), Backwaren (drei Stunden), Blumen (zwei Stunden), Zeitungen (fünf Stunden). Auch „VIP-Verkäufe“ sind eine Ausnahme. Dabei erhält ein begrenzter Kundenkreis Zugang zum Geschäft. Ganz so einfach ist es aber nicht: Es darf kein allgemein zugänglicher Kreis an Käufern sein. Laut Gesetz können es etwa Arbeitnehmer eines Betriebs sein oder auch Insassen von Heimen oder Krankenhäusern. Einfach eine „VIP-Liste“ zu erstellen, reicht nicht. Geprüft wird im Einzelfall.  ser

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