Die bloße Flucht aus dem Gefängnis ist nicht strafbar. Der Grund: Es gibt in Deutschland kein Gesetz, das Flucht verbieten würde. Weil die Freiheit neben dem eigenen Leben das höchste Gut des Menschen ist, steht Freiheitsdrang nicht unter Strafe. Allerdings ist es schwierig, straffrei aus einem Gefängnis zu fliehen: Wer Tunnel gräbt oder Fenster beschädigt, begeht eine strafbare Sachbeschädigung. Auch Bedrohung oder Körperverletzung wären strafbar. kb