Das NetzDG – gut gemeint, hektisch gemacht

von Redaktion

Die Große Koalition und der Hass im Internet – die wichtigsten Antworten zum meist diskutierten Gesetz der vergangenen Legislatur

Worum geht es beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz?

Hassrede, Aufrufe zur Gewalt und Fake News haben sich in sozialen Netzwerken zu einem schnell wachsenden Problem entwickelt und rütteln an den demokratischen Grundfesten. Je länger solche Beiträge gelesen und geteilt werden, umso verheerender ist meist die Wirkung. Facebook etwa unterhält zwar auch in Berlin eigene Löschteams, die solche Beiträge sichten und gegebenenfalls sperren. Von der Politik wurde den Unternehmen aber immer wieder vorgeworfen, nicht genug gegen Hass und Gewalt auf ihren Plattformen zu unternehmen. Das neue Netz-Gesetz soll das ändern.

Was sieht das Gesetz im Einzelnen vor?

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) soll Plattformbetreiber wie Facebook und Twitter noch stärker in die Pflicht nehmen. Das Gesetz setzt bestimmte Löschfristen bei offensichtlich strafbaren Inhalten wie Volksverhetzung. Diese Beiträge sollen innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden. Bei schwieriger zu entscheidenden Fällen soll innerhalb von sieben Tagen dagegen vorgegangen werden. Kommen die Betreiber der Plattform (ab zwei Millionen Nutzern) systematisch nicht nach, drohen Bußgelder in Millionenhöhe.

Was monieren die Kritiker?

Das Gesetz ist nach Einschätzung seiner Kritiker zu hastig entstanden. Zudem überlässt es den Plattformbetreibern die Entscheidung, über viele juristisch zweifelhafte Fälle zu urteilen. Befürchtet wird auch, dass die Betreiber in vorauseilendem Gehorsam in Zweifelsfällen lieber löschen oder sperren. Das könne zu einer Zensur von unliebsamen Beiträgen jedweder Couleur führen – und letztlich zur Einschränkung der Meinungsfreiheit. Davor warnten auch Digitalexperten und Anwälte, ebenso wie der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags. Der Richterbund war dagegen für das Gesetz.

Wie reagiert das Justizministerium?

Justizminister Maas hält trotz der wachsenden Kritik an dem Gesetz fest. Auch bei Leserbriefen von Zeitungen müsse vorab geklärt werden, ob diese veröffentlicht werden könnten oder nicht, sagte Maas der „Bild“-Zeitung. Ein solches Vorgehen müsse deshalb auch von den Betreibern sozialer Netzwerke eingefordert werden können. Die Plattformbetreiber müssen laut NetzDG nun halbjährlich Bericht über ihre Sperr- oder Löschpraxis abgeben. Wohl im kommenden Juni oder Juli soll dann die Wirksamkeit des Gesetzes beurteilt werden.

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