Wo beginnt sexuelle Belästigung? Das ist die Rechtslage

von Redaktion

Die Hälfte aller Arbeitnehmer in Deutschland hat schon schlechte Erfahrungen gemacht – so verhält man sich als Betroffener

München – In deutschen Unternehmen ist sexuelle Belästigung offenbar keine Seltenheit. Die Rechtslage ist aber nicht eindeutig.

-Wie verbreitet ist sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz in Deutschland?

Über die Hälfte aller Arbeitnehmer in Deutschland hat schon Situationen von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz beobachtet oder erlebt. Das hat eine Umfrage im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ergeben.

-Gibt es einen Unterschied zwischen Frauen und Männern?

Während Frauen laut der Umfrage eher körperlichen Übergriffen und Kommentaren zu ihrem Aussehen ausgesetzt sind, werden Männer offenbar stärker mit visuellen und verbalen Formen der Belästigung wie pornografischen Bildern oder anzüglichen Nachrichten per Handy oder E-Mail konfrontiert. Dabei gilt grundsätzlich: Sexuelle Belästigung ist ein Straftatbestand.

-Was genau ist sexuelle Belästigung eigentlich?

Es handelt sich dabei um die Form einer Belästigung, die insbesondere auf das Geschlecht der betroffenen Person abzielt. „Darunter fällt jedes Verhalten mit sexuellem Bezug oder auf Grund der Geschlechtszugehörigkeit des Gegenübers, das von einer Seite unerwünscht ist und das Gegenüber in seiner Würde verletzt“, heißt es in einem Leitfaden des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).

-Wo verläuft rechtlich gesehen die Grenze?

Das ist unklar. „Es gibt keine klare Definition im Gesetz, die festschreibt, was sexualisierte Belästigung und Gewalt umfasst und was nicht“, heißt es beim DGB. Betroffene entschieden selbst, ob ihre Grenze überschritten worden sei.

-Was zählt eindeutig dazu?

Nach Gewerkschaftsangaben ist dann von sexueller Belästigung auszugehen, wenn beispielsweise anzügliche und zweideutige Bemerkungen über das Äußere gemacht werden. Auch sexistische Bemerkungen oder Witze über sexuelle Merkmale, sexuelles Verhalten und die sexuelle Orientierung von Frauen und Männern ist demnach eine Form der Belästigung, genauso das Aufhängen von pornografischen Bildern. Auch Annäherungsversuche, die mit Versprechen von Vorteilen oder Androhen von Nachteilen einhergehen, seien eine Form der Belästigung sowie sexuelle Übergriffe.

-Was können Betroffene tun?

Der DGB empfiehlt, übergriffige Personen laut und deutlich in die Schranken zu weisen. Auch gelte es, Vorfälle zu dokumentieren und nach Zeugen oder anderen Betroffenen zu suchen. „Informieren Sie Ihre Vorgesetzten mündlich oder schriftlich und fordern Sie sie zum Einschreiten gegen die Belästigung auf“, so der Ratschlag. Wichtig sei dabei, eine Frist zu setzen. Dann sollten Beschwerden beim Vorgesetzten der belästigenden Person sowie beim Betriebs- oder Personalrat eingereicht werden. Reagiere der Arbeitgeber nicht, sollten sich Betroffene rechtlich beraten lassen. Sebastian Hölzle

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